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Das Bieterverfahren - Immobilienverkauf zum Höchstgebot

Bestens verkauft!
Bestens verkauft!

(openPR) Hamburg, 7. April 2015. Das Online-Auktionshaus ebay kennt fast jeder. Und auch von den extremen Geboten auf Kunstauktionen liest man immer wieder etwas in der Zeitung. Kann man also nicht auch seine Immobilie zum Höchstgebot verkaufen? Und ob! So zumindest der Hamburger Immobilienmakler und Altbauexperte Dr. Björn Brünner (www.Dr-Bruenner.com). Er erzielt schon seit Jahren mit dem sog. Bieterverfahren immer wieder Höchstpreise für seine Kunden.

Dafür erstellt er zunächst ein aussagekräftiges Exposé über das Haus, die Wohnung oder das Baugrundstück. Durch Werbung auf unterschiedlichen Kanälen fokussiert Brünner die Nachfrage dann ganz gezielt auf die Gebotsphase. Diese bietet den Interessenten genügend Zeit, um sich umfassend mit der Immobilie zu beschäftigen und die Finanzierung zu klären. Bis zu einem genau vorgegebenen Zeitpunkt nimmt der Immobilienexperte dann die schriftlichen und verdeckten Gebote der Interessenten entgegen. Eine spannende Phase, so Brünner. Denn dabei ergeben sich immer wieder sehr positive Überraschungen.

Zusammen mit den Eigentümern entscheidet der Makler anschließend, ob tatsächlich verkauft werden soll und welches Gebot man annehmen will. Der Eigentümer ist also nicht zum Verkauf verpflichtet. Er entscheidet sich aber fast immer für das Höchstgebot. Wie üblich, beurkundet auch hier abschließend ein Notar den Verkauf und regelt die Bezahlung und die Eigentumsumschreibung.

Der Immobilienmakler freut sich mit dem Eigentümer über die sehr hohen Verkaufspreise, die mit diesem Verfahren erzielt werden können. Er gibt aber auch zu bedenken, dass die Methode nicht zu allen Immobilien passt. Um den optimalen Preis zu erzielen, ist außerdem ein sehr strukturiertes Vorgehen erforderlich. Dr. Brünner berät potentielle Verkäufer daher vorab intensiv und kostenfrei. Und auch die Maklercourtage wird beim Bieterverfahren üblicherweise vom Käufer übernommen.

Hier ruft also keiner "zum 1., zum 2. und zum 3.". Das Bieterverfahren sorgt aber ebenso wie eine Auktion für hohe Preise, zufriedene Verkäufer und glückliche Neueigentümer.

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