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Zwangsversteigerung – lassen Sie es nicht so weit kommen

01.03.201809:15 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Ausweg aus der drohenden Zwangsversteigerung

Immer wieder stellen wir fest, dass es trotz niedriger Zinsen eine relativ große Zahl an Zwangsversteigerungen gibt. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Nutzen Sie die Möglichkeit, durch einen schnellen Verkauf Ihres Hauses, Ihre Kredite (Darlehn) tilgen zu können und so die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden.



Das Leben hält leider viele Möglichkeiten bereit Menschen in Situationen zu bringen, die Raten für die Darlehn nicht mehr zahlen zu können. Manchmal ist es ein plötzlicher Jobverlust, eine Krankheit, unerwartete Kosten, Scheidung, die Liste der Möglichkeiten ließe sich noch lange fortsetzen.
Wenn Sie in solch eine Situation kommen und es sich abzeichnet, dass Sie trotz aller Hoffnungen und Mühen Ihre Ratenzahlungen nicht mehr leisten können – „Handeln Sie – stecken Sie nicht den Kopf in den Sand!“ rät Marina Stremme von Stremme Immobilien.

Eine Lösungsmöglichkeit die Immobilie schnell zu verkaufen und das Zwangsversteigerungsverfahren abzuwenden bietet das private Bieterverfahren.

Privates Bieterverfahren – was ist das?

Privates Bieterverfahren beim Immobilienverkauf

Das private Bieterverfahren unterscheidet sich grundlegend von der Zwangsversteigerung.
Sie selbst als Verkäufer bestimmen wem und ob Sie den Zuschlag geben. Sie haben es als Eigentümer selbst in der Hand. Bei einer Zwangsversteigerung ist dies nicht mehr so.

Vorgehen beim privaten Bieterverfahren

Zunächst sollten Sie sich einen kompetenten Immobilienmakler suchen. Nur seine Kompetenz im Bieterverfahren und die dazugehörige Vermarktungsstrategie machen eine zügige Durchführung des Bieterverfahrens möglich.
Er kann mit seinem Sachverstand den momentanen Marktwert Ihrer Immobilie einschätzen. Dies sichert die notwendige Orientierung bei den abgegebenen Geboten.
Danach wird ein Termin zur Durchführung des Bieterverfahrens festgelegt, vom Immobilienmakler die nötige Marketingstrategie ausgearbeitet und entsprechende Werbung geschaltet.
Die Interessenten haben nun die Möglichkeit Ihre Immobilie an dem festgelegten Termin zu besichtigen und innerhalb einer gesetzten Frist Ihre Gebote abzugeben.
Nun können Sie entscheiden, welchem der Gebote Sie den Zuschlag geben. Ihr Immobilienmakler wird Ihnen dabei beratend zur Seite stehen und leitet ggf. Nachverhandlungen.
Nun kann zügig ein Notartermin vereinbart und der Kauf abgeschlossen werden.
Zu beachten ist, dass das Angebot und Ihre Zusage zur Annahme des Angebotes, bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages, frei bleibend sind.

Das Bieterverfahren sichert in der Regel relativ schnell einen realistischen Kaufpreis für Ihre Immobilie und kann Sie vor den Unbillen einer Zwangsversteigerung bewahren.

Ausführliche Informationen zum Bieterverfahren können Sie unter: E-Mail anfordern.

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