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„Steuerrechtliche Risiken sind vielen nicht bewusst“

(openPR) C&F-Seminar: „Schutzrechte in der Unternehmensgruppe“ am 7. Mai 2015 in Düsseldorf

Düsseldorf, 7. April 2015 – Wie kann eine Unternehmensgruppe ihre Schutzrechte sinnvoll bündeln und nutzen? Eine mögliche Lösung: die Verlagerung in den Mutterkonzern. Eine derartige Zentralisierung von geistigem Eigentum und die gleichzeitige dezentrale Nutzung durch Tochtergesellschaften sind allerdings aus Sicht der Kanzlei Cohausz & Florack (C&F) eine große Herausforderung: „Schutzrechte haben immer auch einen materiellen Wert. Wenn also die Entwicklung in einem Tochterunternehmen stattgefunden hat, das entsprechende Schutzrecht aber in einen anderen Teil des Konzerns verlagert wird, können Steuerprobleme entstehen“, sagt Johannes Simons, Patentanwalt bei C&F. „Diese Risiken sind vielen Entscheidungsträgern längst nicht bewusst.“



Um das Verständnis für den Umgang mit Schutzrechten innerhalb von Unternehmensgruppen zu schärfen, veranstaltet C&F gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen PKF Fasselt Schlage ein eintägiges Intensivseminar. Hierbei werden neben steuerrechtlichen Grundlagen und Gestaltungsspielräumen auch die Folgen eines nicht gesetzeskonformen Handelns aufgezeigt. „Die wirtschaftliche Bedeutung von Schutzrechten haben auch die Finanzverwaltungen der Länder erkannt. Diese werden auf internationaler Ebene außerdem durch die Standards der OECD mit beeinflusst“, sagt Kai Schöneberger, Partner bei PKF Fasselt Schlage in Duisburg. „Gerade Konzerne, die ihre Schutzrechte ins Ausland verlagern wollen, sollten sich also gut informieren.“ Außerdem auf dem Seminarprogramm: Grundlagen zur internen Zuordnung, zur Nutzung und zum Management von Schutzrechten. „Dabei kommt es vor allem darauf an, sämtliche Rechtsbeziehungen, die zwischen den beteiligten Unternehmen und Tochterunternehmen bestehen, systematisch zu dokumentieren. Die Praxis zeigt, dass in diesem Bereich noch großer Nachholbedarf besteht“, sagt Dr. Reinhard Fischer, Rechtsanwalt bei C&F. Noch dazu wird den Seminarteilnehmern das Basiswissen vermittelt, wie Schutzrechte plausibel zu bewerten und zu vergüten sind. Auch die anerkannten kapitalwertorientierten Verfahren spielen hierbei eine wichtige Rolle. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter und andere interessierte Mitarbeiter aus Steuer-, Patent- oder Markenabteilungen in Unternehmen, die Teil eines Konzerns sind.

Das Seminar „Schutzrechte in der Unternehmensgruppe: Zuordnung, Bewertung, steuerrechtliche Herausforderungen“ findet statt

am 7. Mai 2015
um 9:30 Uhr
in den Kanzleiräumen von
Cohausz & Florack
Bleichstraße 14
40211 Düsseldorf.

Auch Pressevertreter sind herzlich willkommen. Weitere Infos und Anmeldungen:

Christiane Hering
E-Mail
Telefon: +49 211 90490-266.

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