(openPR) Von Dr. Markus Schackmann, Partner, Tax & Legal, Deloitte und?Siegfried Frick, Geschäftsführer im Bereich Corporate Finance Advisory, Deloitte
Bei Unternehmenstransaktionen ist der Informationsfluss von herausragender Bedeutung. Der Erfolg von Unternehmenstransaktionen, aber auch die Minimierung von Risiken aus solchen Projekten, hängt wesentlich von der Gestaltung des Informationsflusses ab. Verkäufer und Käufer müssen genau abwägen, welche Informationen bezüglich Kunden, Marktanteilen, Produkten und technischen Spezifikationen, Sublieferanten oder gar Kalkulationen etc. ausgetauscht und welche mit Blick auf Konkurrenz und Wettbewerbsaspekte wann und wie überhaupt offengelegt werden sollen bzw. dürfen. Auch innerhalb der jeweiligen Gesellschaften und Konzerne ist die Frage nach Offenlegungs- und Aufklärungspflichten entscheidend – sowohl mit Blick auf Haftungsfragen, aber auch bezüglich der Gewährleistungen im Kauf- vertrag. Insbesondere die Durchführung einer Due Diligence stellt die Verhandlungspartner zum Teil vor große Herausforderungen in ihrer Informations- und Geheimhaltungspolitik. Rund 40 Zulieferertransaktionen sind in Deutschland pro Jahr im Durchschnitt zu verzeichnen. Wenn es um den Informationsfluss zwischen Verkäufer und Käufer geht, spielen vorrangig Themen wie Vollständigkeit, Korrektheit, Vertraulichkeit und Verhandlungsstrategie eine übergeordnete Rolle. Diese Punkte sind natürlich auch innergesellschaftlich von Bedeutung, es kommt jedoch die entscheiden- de Frage hinzu, wann bestimmte Kontrollgremien in den Entscheidungsprozess integriert werden müssen. Eine rechtzeitige Aufklärung über Transaktionen und Abläufe ist unabdingbar.
>> Besondere Informationspflichten bei sog. „vinkulierten“ Geschäftsanteilen > Rechtzeitige Information der Kontrollgremien über?Due Diligence Vorgänge > Beachtung von kapitalmarktrechtlichen Grundsätzen





