(openPR) In ganz Deutschland gibt es jetzt schon mehr Masernfälle als im gesamten Jahr 2014. Nachdem in Berlin ein kleiner Junge an Masern starb, stellen sich Eltern und Großeltern viele Fragen. Wir beantworten die häufigsten.
1. Sind wir in unserem Ort durch Masern gefährdet?
Derzeit sind die Impfraten in den meisten Landkreisen zu niedrig, um das Masernvirus auszusperren. Das gilt insbesondere für Westdeutschland. Praktisch jeder, der nicht immun ist und Kontakt zu einem Masernkranken hatte, erkrankt ebenfalls. Deshalb kommt es seit Jahren immer wieder zu kleineren oder größeren Ausbrüchen in unterschiedlichen Landkreisen. Unsicher ist nur, wann das Virus in eine Region gelangt. Sicher ist, dass es sich überall rasch ausbreitet, wo mehr als 5% einer Bevölkerung ohne Immunität sind.
2. Wie kann ich meinen 6 Monate alten Säugling schützen? Ich muss ihn mitnehmen, wenn ich mein älteres Kind aus dem Kindergarten abhole.
Kurz gesagt: Gar nicht. Säuglinge können frühestens mit 9 Monaten selbst geimpft werden. Ihr Baby wäre geschützt, wenn mindestens 95% der Kindergartenkinder zwei Impfungen erhalten hätten. Leider sind in den meisten Bundesländern die Impfraten im Vorschulalter weit davon entfernt. Wenn alle Familienmitglieder vollständig geimpft wurden, vermindert sich das Risiko für den Säugling zu Hause erheblich – aber nicht sein Risiko bei Betreten des Kindergartens, da Masern durch die Luft ("Tröpfcheninfektion") übertragen werden.
3. Wenn unser Ältester (12 J.) gegen Masern geimpft wird, kann er unsere Nichte (7 Monate) mit dem Impfvirus anstecken?
Nein. Die stark abgeschwächten Masernviren in den Impfstoffen werden nicht weitergegeben. Auch dann nicht, wenn es vorübergehend zu "Impfmasern" kommt (erhöhte Temperatur verbunden mit Hautausschlag).
4. Werden Impfschäden vertuscht?
Nein. Seit Jahrzehnten werden sie mit immer größerer Genauigkeit international überwacht. Die Daten sind öffentlich einsehbar, siehe z.B. die Märzausgaben des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit (www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/pharmakovigilanz/bulletin-zur-arzneimittelsicherheit/bulletin-arzneimittelsicherheit-inhalt.html) oder die öffentliche Datenbank für Verdachtsfälle (www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html). Inzwischen kann in Deutschland sogar jeder Bürger selbst einen Verdacht melden (https://verbraucher-uaw.pei.de/fmi/iwp/cgi?-open). Die Masern-(Mumps-, Röteln-)Impfung wird seit Jahrzehnten eingesetzt und ist sehr sicher.
5. Wir fahren nach Berlin/Leipzig, kann ich die Masern mit nach Hause bringen?
Wenn Sie selbst immun sind, nein. Wenn Sie nach 1970 geboren wurden, nur eine Impfung erhalten haben oder unsicher sind, ob und wie viele Impfungen Sie erhalten haben: Vermutlich ja. Alle Kinder und Jugendlichen ab einem Alter von 11 Monaten bis 17 Jahren sollen zwei Masernimpfungen erhalten. Alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, sollen Ihren Impfschutz prüfen lassen.
6. Ich bin Oma und weiß nicht, ob ich vor 50 Jahren die Masern hatte. Soll ich mich auch impfen lassen? Geht das überhaupt?
Erwachsene können in jedem Alter geimpft werden. Wer vor 1970 geboren wurde, hat sehr wahrscheinlich bereits die Masern durchgemacht. Dieser Altersgruppe wird nicht generell zur Impfung geraten. Das Robert Koch-Institut rät dennoch vor 1970 geborenen Erwachsenen, die Kontakt zu Masernerkrankten hatten und nicht genau wissen, ob sie durch vorherige Erkrankung oder Impfung gegen eine Infektion geschützt sind, sich gegen Masern impfen zu lassen.
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