(openPR) Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat deutlich gemacht, dass nicht nur direkte Verfehlungen im Bereich der Heilbehandlung zum Verlust der Approbation führen können, sondern auch Steuerverfehlungen.
In dem besagten Fall war ein Arzt zusammen mit seiner Ehefrau zu einer Strafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Der Verurteilung lag ein sogenannter "Deal" zwischen Arzt, Staatsanwaltschaft und Gericht zu Grunde. Bei Abschluss dieses Deals war aber wohl nicht beachtet worden, dass die Verurteilung auch kammerrechtliche Konsequenzen haben kann. Bereits seit mehreren Jahren haben die zuständigen Ärztekammern immer wieder Medizinern die Zulassung aufgrund von Steuerdelikten entzogen. Nach Ansicht der Kammern bringen (schwere) Hinterziehungstaten durch einen Arzt zum Ausdruck, dass dieser sich bei seiner beruflichen Tätigkeit nicht primär am Wohl des Patienten sondern an seinem finanziellen Vorteil orientiert.
Eine solche Haltung sei aber nicht mit dem Bild der Allgemeinheit von einem helfenden und heilenden Mediziner in Einklang zu bringen. Der Arzt habe sich durch sein Verhalten daher als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufes gezeigt.
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Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax - Fachanwalt für Steuerrecht – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger
Alter Militärring 10
50933 Köln
Sebastian Korts ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht am Kanzleistandort Köln. Er ist Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und aktiv Vortragender deutschlandweit zu Themen des Steuerrechts und des internationalen Steuerstrafrechts.
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Eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz könnte Herstellern von Kassensystemen erhebliche Kopfschmerzen bereiten: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Programmierer, der eine Manipulationssoftware für Kassensysteme zur Verfügung stellt, für die Steuerhinterziehungsschulden seiner Kunden in voller Höhe in Haftung genommen werden kann.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellt sich auf den Standpunkt, dass die Zuverfügungstellung von Kassen-Manipulationssoftware als Beihilfe zur Steuerhi…
Die Bundesregierung wird grundsätzlich am Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige festhalten, aber Bedingungen sollen ab 2015 deutlich verschärft werden. Die Grenze für die strafbefreiende Selbstanzeige von jetzt noch 50 000 Euro auf 25 000 Euro abgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag bleibt das angezeigte Steuervergehen straffrei, und es wird auch kein Strafzuschlag erhoben. Ab 25 000 Euro sollen gestaffelte Strafzuschläge erhoben werden. Bei einem Hinterziehungsbetrag bis 100 000 Euro soll ein Zuschlag von 10 Prozent fällig werden,…
… fachlich fortzubilden und einen Nachweis durch so genannte CME-Punkte zu erbringen, andernfalls drohen Kassenärzten Honorarkürzungen oder gar der Entzug der Approbation. Für Ärzte im Angestelltenverhältnis sind ähnliche Regelungen in Vorbereitung.
INDIS Kommunikationssysteme entwirft innovative und wirtschaftliche Lösungen bei der Konzeption und Implementierung …
… aus seiner Praxistätigkeit nicht angibt, muss mit dem Widerruf seiner Approbation rechnen. Dies bestätigte das OVG Lüneburg im Fall eines Augenarztes, der wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Az.: 8 LA 197/09).
Das Gericht erklärte den Entzug der ärztlichen Approbation wegen Steuerhinterziehung …
Bei Steuerhinterziehung drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes oder Entziehung des Gewerbescheins können drohen. Einziger Ausweg ist die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
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… Schadensersatzklagen Erfolg versprechend.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld nahm zwischenzeitlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue sowie der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit angeblich erschlichenen Leistungen in mehreren tausend Fällen auf.
Jürgen Wandel
-Rechtsanwalt-
Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann
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Hänssler …
… sekundären Rechtsfolgen (bspw. Eintrag Führungszeugnis, Berufsverbot, Entzug Führerschein, Kündigung Arbeitgeber, Verlust Sorgerecht, Verlust Zuverlässigkeit, Verlust Lizenz, Verlust Zulassung oder Verlust Approbation) grundsätzlich anders gelagert und damit anders zu handhaben ist.
Besonders in diesen Strafverfahren kann umso mehr erreicht werden, je …
… Zeit von 2009 bis 2012 im Abrechnungssystem seiner Apotheke in Düren eine Manipulationssoftware verwendete und deswegen vom Amtsgerichts Aachen vom 28. März 2017 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 200.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, nicht die Approbation als Apotheker entzogen werden darf.
Der …
… hat am 02.03.2020 zum Aktenzeichen 21 CS 19.1736 entschieden, dass ein Arzt, bei dem ein alkoholisches Abhängigkeitssyndrom diagnostiziert wird, mit dem sofortigen Ruhen seiner Approbation rechnen muss.
Aus der Pressemitteilung des DAV MedR Nr. 17/2020 vom 12.11.2020 ergibt sich:
Der 1956 geborene Arzt wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da er betrunken …
Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann fatale Folgen haben und die berufliche Existenz gefährden. Ein Apotheker verlor wegen Steuerbetrugs seine Betriebserlaubnis.
Steuerhinterziehung wird streng geahndet. Geldstrafen und Haftstrafen können die Folge sein. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann darüber hinaus auch den Verlust der …
ikverdrossenheit
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Harte Strafen wegen Steuerhinterziehung – Ausweg Selbstanzeigegrprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Steuerhinterzieher müssen mit ernsten Konsequenzen rechnen, die von Geld- oder Haftstrafen bis zum Verlust des Arbeitsplatzes reichen können. Der einzige Ausweg ist die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
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