(openPR) Saarbrücken, 3. März 2015. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern online bestellen.
Die LEGINDA GmbH erweitert ihren Service auf beglaubigte und überbeglaubigte Übersetzungen.
Bei beglaubigten Übersetzungen handelt es sich um Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden. Die Anfertigung dieser Übersetzungen darf nur durch vereidigte bzw. beeidigte Übersetzer erfolgen.
Eine beglaubigte Übersetzung erkennt man daran, dass in der Kopfzeile bspw. „Beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen“ steht. In der Fußzeile findet man die sog. Beglaubigungsformel, wie „Für die Richtigkeit der vorliegenden Übersetzung aus dem Englischen und die Übereinstimmung mit dem Original“. Darunter befinden sich der Stempel oder ein Siegel des vereidigten Übersetzers, Datum und Unterschrift.
Gerade für Urkunden oder andere Dokumente, die einen offiziellen Charakter haben und zu Beweiszwecken dienen, sind beglaubigte Übersetzungen eine geeignetere Lösung als einfache Übersetzungen. Oft ist es auch notwendig eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich durch eine Überbeglaubigung zu legalisieren. Dies geschieht durch das Landgericht am Sitz des vereidigten Übersetzers. Damit bestätigt eine deutsche Behörde die Echtheit der beglaubigten Übersetzung.
In besonderen Fällen ist eine Legalisierung durch das Bundesverwaltungsamt oder das zuständige Konsulat des Ziellandes erforderlich.
Alle genannten Dienstleistungen, wie Beglaubigung, Überbeglaubigung durch Apostille oder Legalisierung, können nun auch über das Onlineportal für Übersetzungen www.leginda.de zu Festpreisen kalkuliert und bestellt werden.








