openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bei Demonstrationen ist Versicherungsschutz lückenhaft

(openPR) 26.02.2014. In den letzten Jahren nahm die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationsmärschen zu. Demonstrationen zu Stuttgart 21 und neuerdings die Pegida und Anti-Pegidabewegung. Leider kommt es bei diesen Demonstrationen regelmäßig zu Gewaltausschreitung, Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden und Verletzungen von unbeteiligten Personen. Versicherungen zahlen nicht immer. Ausschlaggebend ist, ob der Schaden durch einen Unfall, durch Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Kommt es während der Demonstration durch Vandalismus zu Sachschäden an Fahrzeugen, greift in der Regel für den Versicherungsschutz die Vollkaskoversicherung. Lediglich bei Brandschäden an Fahrzeugen zahlt die Teilkaskoversicherung. Brandschäden an Gebäuden und Hausrat werden von der Wohngebäude- und Hausratversicherung reguliert. Jedoch zahlt die Wohngebäudeversicherung bei vollgeschmierten Wänden und zerstörte Fensterscheiben nur, wenn in den Bedingungen des Vertrages Schäden durch Vandalismus mitversichert sind, betont Jürgen Buck.

Werden Personen von Dritten durch Steinwürfe, Pfefferspray oder Stockhiebe bei Demonstrationen verletzt, kann eine private Unfallversicherung den Versicherungsschutz leisten. Kommt es zu schweren Verletzungen mit Spätfolgen, die die Arbeitskraft beeinflussen, wie beispielsweise Verlust der Sehkraft oder des Gehörs, kann der Verletzte auch Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Wird bei Demonstrationen ein Sach- oder Personenschaden an Dritten verursacht, hilft die private Haftpflichtversicherung.

Für eine Übernahme der Schäden bei Demonstrationen ist jedoch ausschlaggebend, ob sich der Verletzte oder Verursacher bewusst in die Gefahrenlage begeben oder sogar eine Straftat begangen hat. Bei Schlägereien gilt deshalb sprichwörtlich „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“. Die Versicherungen leisten nur, wenn man als Unbeteiligter bei einer Demonstration verletzt wird oder einen Schaden fahrlässig verursacht hat.

Ausführliche Informationen und Hinweise zur Versicherungs-Wichtigkeit und hilfreiche Tipps zur Versicherungs-Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 841670
 303

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bei Demonstrationen ist Versicherungsschutz lückenhaft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GVI_2025

Bild: Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für AnlegerBild: Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für Anleger
Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für Anleger
24.02.2026. In Deutschland zeigt sich seit einiger Zeit ein klarer Trend: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger investieren an der Börse. Auch Bundeskanzler Merz betont öffentlich die Bedeutung der privaten Vorsorge und wirbt für Aktien als langfristige Anlageform. Damit Privatanleger erfolgreich und verantwortungsbewusst investieren, sollten nach Ansicht der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI) einige grundlegende Prinzipien unbedingt beachtet werden. „Bevor man eine Aktie kauft, sollte man sich gründlich mit dem Unternehmen…
Bild: Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.Bild: Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.
Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.
16.02.2026. Wer ab dem 1. März 2026 noch mit einem grünen Kennzeichen mit seinem Mofa oder Roller unterwegs ist, hat keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2026 gültigen Kennzeichen sind schwarz und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Das Kennzeichen verfällt immer nach einem Jahr, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Das schwarze Kennzeichen ist nicht nur für Roller, Mopeds und Mofas vorgeschrieben, sondern auch fü…

Das könnte Sie auch interessieren:

Presseinfo: Skifahren – nicht ohne Versicherungsschutz
Presseinfo: Skifahren – nicht ohne Versicherungsschutz
… Skifahren nicht ungefährlich, da jährlich viele davon mehr oder minder schwer verunglücken. Daher sollten die Wintersportler vor dem Skifahren ihren Versicherungsschutz überprüfen, so die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Die klassischen Verletzungen beim Skifahren sind Prellungen, Beinbrüche und Knieverletzungen. Jedoch, durch …
Bild: Neue Highlights in der FotoversicherungBild: Neue Highlights in der Fotoversicherung
Neue Highlights in der Fotoversicherung
Seit über 10 Jahren bieten wir unter www.fotoversicherung.com den perfekten Versicherungsschutz für Ihr Equipment. Nun haben wir unseren beliebten und umfangreichen Versicherungsschutz für Foto- und Videoausrüstungen weiter verbessert! Ab sofort gilt folgender, am deutschen Versicherungsmarkt einzigartiger Versicherungsschutz gegen: - Verschrammen & …
Bild: Deutsche in Krisengebieten: Wann die Versicherung leistetBild: Deutsche in Krisengebieten: Wann die Versicherung leistet
Deutsche in Krisengebieten: Wann die Versicherung leistet
… unfreiwillig zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Eine Leistungspflicht ist nur dann nicht gegeben, wenn sich Personen einem aktiven Kriegsrisiko aussetzen: „Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden durch aktive Teilnahme an Streik, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen sowie für Ereignisse, die auf vorsätzliches Handeln der …
Bild: Karneval: Versicherungsschutz nicht gefährdenBild: Karneval: Versicherungsschutz nicht gefährden
Karneval: Versicherungsschutz nicht gefährden
Jetzt starten bundesweit die Karnevals- und Faschingsfeiern. Was viele in Feierlaune vergessen: Wenn Wein und Bier in Strömen fließen, steht oft der Versicherungsschutz in wichtigen Bereichen auf dem Spiel. Darauf weist das Vorsorgeportal www.optimal-absichern.de hin und hat wichtige Urteile für die Versicherten zusammengefasst. So musste sich das Oberlandesgericht …
Demo-Wegweiser.de informiert mit News, Infos, Tipps, Fotos, Videos, Links und Lexikon rund um Demonstrationen!
Demo-Wegweiser.de informiert mit News, Infos, Tipps, Fotos, Videos, Links und Lexikon rund um Demonstrationen!
Die Homepage Demo-Wegweiser.de informiert mit News, Infos, Tipps, Fotos, Videos, Links und Lexikon rund um das Thema Demonstrationen / Demos! ------------------------------ Eine Demonstration (abgeleitet von lateinisch demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung …
Atomtransport am 30. Mai?
Atomtransport am 30. Mai?
Zuverlässigen Angaben zufolge soll am Montag, 30. Mai ein Atomtransport von Dresden nach Ahaus rollen. Die Initative "Widerstand gegen Atomanlagen" (WigA) kündigt Demonstrationen an. Die Transporte werden vorraussichtlich um 10 Uhr in Dresden starten und zwischen 1:00 und 5:00 Uhr, in der Nacht auf Dienstag, in Ahaus erwartet. Demonstrationen und Aktionscamps …
Versicherungsschutz für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer
Versicherungsschutz für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer
… in allen Ankunftsorten in der EU, wäre die Erstversorgung und Unterstützung der Flüchtlinge nicht möglich. Wie aber steht es mit dem Versicherungsschutz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer? Besteht ein gesetzlicher Versicherungsschutz? Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) e.V. bietet auf ihrer Homepage kostenlose Informationen über …
Claus Schaffer: „Unsere Polizei darf nicht durch Berliner Senatspolitik gefährdet werden"
Claus Schaffer: „Unsere Polizei darf nicht durch Berliner Senatspolitik gefährdet werden"
… Seite zu verbieten, während eine konforme Demonstration nur eine Woche zuvor genehmigt wurde. Corona-Regeln können es nicht gewesen sein, denn Teilnehmer beider Demonstrationen haben diese großzügig missachtet. Inwieweit diese politischen Entscheidungen zur Eskalation beigetragen haben, muss ebenso beleuchtet werden.Wenn nun politische Meinungen über die …
Arthur Kudella, Dortmunder Versicherungsmakler der etwas anderen Art.
Arthur Kudella, Dortmunder Versicherungsmakler der etwas anderen Art.
… bestehender Versicherungen geht oder um einen Neuabschluss, als bundesweit tätiger Makler mit langjähriger Erfahrung in der Versicherungsbranche findet er stets den optimalen Versicherungsschutz zu Top Konditionen. Professionalität auf Augenhöhe. So, oder so ähnlich lauten die zufriedenen Meinungen seiner Kunden. Auf der Suche nach einer Versicherung …
1.-Mai-Krawalle – Wer zahlt bei Schäden?
1.-Mai-Krawalle – Wer zahlt bei Schäden?
… Krawalle. „Wer in Stadtteilen und Gebieten wohnt, in denen Mai-Krawalle erfahrungsgemäß zu erwarten sind, sollte soweit wie möglich Vorsorge treffen und auch seinen Versicherungsschutz überprüfen“, erklärt Frank Steiner, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung. „Die Geschädigten sind oft unsicher, ob sie selbst für ihre zerstörten Besitztümer aufkommen …
Sie lesen gerade: Bei Demonstrationen ist Versicherungsschutz lückenhaft