(openPR) München, 19. April 2006 – Akupunktur wird nur teilweise in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Mit Enttäuschung reagiert die Siemens-Betriebskrankenkasse auf diese gestrige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Das Gremium hatte zwar die Indikationen Rücken- und Knieschmerzen zugelassen, gleichzeitig hatte der G-BA aber gegen eine Aufnahme der Indikation „Migräne“ votiert, obwohl die Wirksamkeit der asiatischen Heilmethode gerade in diesem Bereich mittlerweile eindrucksvoll nachgewiesen ist. Für Patienten mit chronischen Kopfschmerzen oder anderen dauerhaften Beschwerden wird Akupunktur nach Wirksamwerden des Beschlusses keine Kassenleistung sein.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse hatte sich in der Vergangenheit für eine Komplettaufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog stark gemacht. Als Reaktion auf die Entscheidung des G-BA wird sich der Verwaltungsrat der SBK in den kommenden Tagen mit einer Resolution an das Bundesgesundheitsministerium wenden. Und das hat gute Gründe: Nach den Ergebnissen des Modellprojektes, an dem sich die Siemens-Betriebskrankenkasse beteiligt hat, wäre eine komplette Einbeziehung aller Indikationen nahe liegend. Selbst die vergleichsweise hohen Behandlungskosten wurden durch die dokumentierten Behandlungserfolge gerechtfertigt. Allein 39.000 Versicherte der SBK hatten sich an dem Programm beteiligt.
Dr. Gertrud Demmler, Vorstandsmitglied der SBK, nimmt Stellung zur Entscheidung des G-BA:
1.„Die Studien belegen, dass die Akupunktur eine sinnvolle, sichere und wirksame Behandlungsmethode ist. Weder der G-BA noch das BMGS können diese Tatsache negieren. Der G-BA belastet mit seiner Entscheidung unsere Versicherten, die die Behandlung von Migräne und anderer Indikationen (wie z.B. Asthma) aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die SBK darf sich an den Kosten nur noch begrenzt auf die Indikationen Rücken- und Knieschmerzen beteiligen.
2.„Die Bevormundung der gesetzlich Versicherten und der Krankenkassen durch den G-BA muss ein Ende haben. Den Krankenkassen und ihren Organen muss ermöglicht werden, ihren Versicherten Leistungen wie Akupunktur als Zuwahlleistungen anzubieten.
3.„Leidtragende dieser sachfremden Entscheidungen des G-BA sind unsere Versicherten.“
Gerne vermitteln wir Ihnen zu diesem Thema ein Interview mit Frau Dr. Gertrud Demmler, Mitglied des Vorstandes der SBK. Bitte wenden Sie sich hierzu per Email an
Hintergrundinformation zum Modellprojekt Akupunktur
Die Krankenkassen wollten es wissen: Wirkt Akupunktur? Gibt es Nebenwirkungen? Welche Kosten verursacht eine Akupunkturbehandlung? Und: Welcher Nutzen steht ihnen gegenüber? Die bisher weltweit größte Studie verschiedener Krankenkassen wurde wissenschaftlich durch das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité in Berlin begleitet.
Über 13.000 qualifizierte Akupunktur-Ärzte haben über viereinhalb Jahre 360.000 Patienten einer Akupunkturbehandlung unterzogen. Mehr als zehn Prozent aller Teilnehmer waren Mitglieder der SBK. Eingesetzt wurden die Nadeln bei Patienten mit Hals- oder Lendenwirbelsäulenleiden, Kopf- oder Arthroseschmerzen, mit allergischem Schnupfen, Asthma oder Menstruationsbeschwerden. Ausgewertet wurden die Daten von rund drei Millionen Behandlungen.
Die Ergebnisse lassen kaum einen Zweifel zu: Akupunktur wirkt, ist sicher und erhöht die Lebensqualität der Patienten deutlich. Bei einigen Indikationen wirkt die Methode selbst wenn nicht die klassischen Akupunkturpunkte gestochen werden. Auch wenn der Wirkmechanismus von Akupunktur nicht vollständig geklärt ist, die Beschwerden besserten sich bei 73 bis sogar 90 Prozent der Untersuchten. Die Effekte der Akupunkturbehandlung hielten auch nach sechs Monaten noch an.
Übersicht Akupunkturleistungen der Siemens-Betriebskrankenkasse
(Juli 2001 - November 2005):
Bundesweit: Anzahl der Leistungen: / Anzahl Patienten:
Gesamt: 50.540 / 39.101
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