(openPR) Erst in den aktuellen Abrechnungen wird deutlich, wohin die Neu-Budgetierung der Krankenkassen-Akupunktur geführt hat: Die Honorierung wurde um bis zu 50 Prozent reduziert, zusätzlich wurde die Anzahl der von den Kassen bezahlten Akupunktur-Behandlungen eingeschränkt. Angesichts dieser erneuten Beschneidungen und der daraus entstehenden Qualitätsminderung sieht die Deutsche Akupunktur Gesellschaft den guten Ruf der Akupunkturanwendung mehr denn je gefährdet.
Akupunktur ist bei über 20 Erkrankungen hochwirksam, zum Beispiel bei Kopfschmerzen und Migräne, bei Schmerzen des Bewegungsapparates, bei Allergien und Asthma sowie bei Burnout-Syndromen. Bei der 2007 eingeführten Abrechnung über den Krankenschein werden nur Akupunktur-Behandlungen von chronischen Rücken- oder Knieschmerzen, die länger als sechs Monate bestehen, vergütet. Dr. Gabriel Stux, Vorsitzender der Deutschen Akupunktur Gesellschaft, sieht den Abrechnungsmodus der gesetzlichen Krankenkassen als grundsätzlichen Fehler: „Durch die Beschränkung auf nur zwei Erkrankungen und die Minihonorare wurde in Tausenden von `Mc-Akupunktur´-Schnellküchen für immer mehr Patienten Billignahrung gekocht.“
Als Leidtragende dieser „Billig, billig, noch billiger“-Politik sieht Dr. Stux nicht nur die Patienten, sondern auch alle Ärzte, die sich für eine qualitativ hochwertige Akupunktur auf Basis einer genauen Chinesischen Diagnose und einer minuziösen Nadeltherapie einsetzen. Er befürchtet, dass die Akupunktur-Anwendung bei Kassenpatienten weiter an Qualität verliert. „Um Akupunktur auch in Zukunft zum Wohle der Patienten zu praktizieren, müssen wir sie zu einer Selbstzahlermedizin entwickeln. Die Patienten sind jedoch nur zu überzeugen, 300 bis 500 Euro für eine Serie von zehn Akupunkturanwendungen aus eigener Tasche zu bezahlen, wenn hochwertige, gut wirksame Qualitätsakupunktur angewendet wird.“