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BNY nordIX Renten plus: Rücknahme der Anteile ausgesetzt

Bild: BNY nordIX Renten plus: Rücknahme der Anteile ausgesetzt
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der offene Rentenfonds BNY nordIX Renten plus hat mit Wirkung zum 16. Januar 2015 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile bis auf weiteres ausgesetzt. Hintergrund ist die Abnahme des Fondsvolumens in der zweiten Jahreshälfte 2014, teilt die BNY Mellon Service Kapitalanlage GmbH mit.

In der zweiten Jahreshälfte 2014 sei es vermehrt zu Rückgaben der Anteile gekommen. Um die weitere Performance des Fonds durch weitere Rückgaben der Anteilsscheine zu vermeiden, sei die Anteilsrücknahme bis auf weiteres ausgesetzt worden. Wann der Fond wieder öffnen wird und die Anteilsscheine wieder handelbar sind, ist noch völlig offen.

„Es werden Erinnerungen an offene Immobilienfonds, die in Folge der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden und heute zum Teil abgewickelt werden, wach“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Der Unterschied: Diesmal könnte statt einer Immobilienblase die Griechenlandkrise der Auslöser sein. Denn nach Medienangaben war der Fonds Ende 2014 zu 14,25 Prozent in Griechenland investiert. „Die Wahl in Griechenland und die derzeitigen Verhandlungen mit der EU tragen nicht zur Beruhigung der Lage bei“, meint Cäsar-Preller.

Auch wenn sich der Rentenfonds seit seiner Auflage im September 2010 positiv entwickelt hat, ist die weitere Performance ungewiss. Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten abzuklopfen. So könnten Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht ausführlich über Funktionsweise und Risiken des Fonds aufgeklärt wurden. Cäsar-Preller verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu offenen Immobilienfonds: „Im April 2014 hat der BGH entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt aufklären müssen. Und zwar unabhängig davon, ob die Schließung des Fonds zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits absehbar war. Ohne diese Aufklärung haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht. Diese Rechtsprechung dürfte sich auf offene Rentenfonds anwenden lassen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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