openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH zum Zugewinnausgleich - illoyale Vermögensverfügung

12.02.201518:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH zum Zugewinnausgleich - illoyale Vermögensverfügung

(openPR) Der BGH hat sich mit der Frage der illoyalen Vermögensminderung eines Ehegatten zu beschäftigen. In dem Urteil vom 12.11.2014, BGH XII ZB 469/13 stellt der BGH klar, dass wenn sich das Vermögen eines Ehegatten in der Zeit zwischen Trennung und Zustellung eines Scheidungsantrages erheblich vermindert und der andere Ehegatte eine illoyale Vermögensverfügung mit dem Ziel, dass der Vermögensabfluss bei der Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches nicht berücksichtigt wird behauptet, so muss der andere Ehegatte die behauptete illoyale Vermögensverfügung substantiiert bestreiten und somit konkret darlegen und beweisen, wofür er sein Vermögen verwendet hat. Man könnte sagen: "Drum prüfe wer sich ewig bindet, wohin das Geld plötzlich verschwindet", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Thomas Schüller aus der renommierten Lübecker Kanzlei Dr. Elsner & Partner.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:
<

News-ID: 839012
 918

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH zum Zugewinnausgleich - illoyale Vermögensverfügung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte & Notare Dr. Elsner & Partner

Bild: Voller Schadenersatz auch ohne FahrradhelmBild: Voller Schadenersatz auch ohne Fahrradhelm
Voller Schadenersatz auch ohne Fahrradhelm
Der Bundesgerichtshof hat in der Verhandlung vom 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13 entschieden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren keinen Helm tragen muss. Mit anderen Worten, so der Lübecker Rechtsanwalt Thomas Schüller: "Fahrradfahren ohne Helm ist nicht unvernünftig".
Bild: Tankinhalt als ersatzfähiger Schaden bei unverschuldetem VerkehrsunfallBild: Tankinhalt als ersatzfähiger Schaden bei unverschuldetem Verkehrsunfall
Tankinhalt als ersatzfähiger Schaden bei unverschuldetem Verkehrsunfall
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, möchte nicht auch noch draufzahlen. Neben den "gängigen" Schadenpositionen Fahrzeugschaden, merkantile Wertminderung, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, An- und Abmeldekosten, Sachverständigenkosten, Unkostenpauschale, Rechtsanwaltskosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall hat der Geschädigte im Falle eines Totalschadens auch einen Anspruch auf Ersatz des Tankinhaltes. Je nach Größe des Tanks und d…

Das könnte Sie auch interessieren:

Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
Zugewinnausgleich bei Ehescheidung
… Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Bei Beendigung einer Zugewinngemeinschaft der Ehegatten soll ein Zugewinnausgleich stattfinden. Grundsätzlich kann jedem Ehegatten ein Zugewinnausgleich zustehen, wenn dieser den geringeren Zugewinn während der Ehe erzielt hat. Grundsätzlich steht …
Der Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich
… Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein Zugewinnausgleich ab dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten endet. Bei dem Zugewinn handelt es sich um den Betrag, um den das …
Bild: Zur Abgrenzung von Raub und räuberischer ErpressungBild: Zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung
Zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung
… Diebstahl, § 242 StGB. Der Strafrahmen dieser beiden Vorschriften wird dem Geschehen in aller Regel nicht gerecht. Demnach kommt es auf den Unterschied zwischen einer Vermögensverfügung wie sie die räuberische Erpressung beinhaltet und der Wegnahme im Sinne des Raubes an. Die allgemein anerkannte Definition der Wegnahme lautet: Der Bruch fremden Gewahrsam …
Ehevertrag: Unternehmer müssen möglicherwiese dennoch die Altersvorsorge des anderen Ehegatten gewährleisten
Ehevertrag: Unternehmer müssen möglicherwiese dennoch die Altersvorsorge des anderen Ehegatten gewährleisten
… Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Um vorzubeugen, dass im Falle des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird, kann ein Ehevertrag zwischen den Ehegatte vereinbart werden, welcher …
Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten
Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten
… Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Ein zugewinnberechtigter Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Allerdings können Ehegatten auch einen Ehevertrag vereinbaren, der den Zugewinnausgleich ausschließt und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Dies gilt …
Der Zugewinnausgleich bei Scheidung - Familienrecht
Der Zugewinnausgleich bei Scheidung - Familienrecht
… ab, so befinden sie sich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand bewirkt, dass im Fall einer Beendigung der Zugewinngemeinschaft der Ehegatten ein Zugewinnausgleich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches stattfindet. Bei dem Zugewinn handelt es sich um die Differenz, um die das Endvermögen das Anfangsvermögen …
Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Scheidung möglicherweise verhindern
Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Scheidung möglicherweise verhindern
… eine Rolle spielen. Des Weiteren können auch ein Kinderwunsch sowie die Absicherung im Alter zu berücksichtigen sein. Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinnausgleich bestimmt den Ausgleich des Vermögens, das ein Ehepaar während der Ehe angesammelt hat. Erbschaften der Ehepartner werden davon abgezogen. Es kann aber beispielsweise …
Ehevertrag eines Unternehmers
Ehevertrag eines Unternehmers
… Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Möchte ein Ehegatte, dass im Fall des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis nicht gefährdet wird, so können die Ehegatten im Ehevertrag den Zugewinnausgleich ausschließen, indem …
Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung
Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung
… München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Zugewinnausgleich stattzufinden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen der Ehegatten deren Anfangsvermögen übersteigt. Der Zugewinn ist jedenfalls eine Geldsumme. Er …
Salvatorische Klausel und Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag
Salvatorische Klausel und Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag
… Bremen und Nürnberg grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.11.2012 (Az.: XII ZR 48/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag grundsätzlich nicht sittenwidrig sei, da der Zugewinnausgleich einer Regelung im Ehevertrag am weitesten zugänglich sei. Vorliegend verlangte die Klägerin wohl Auskunft …
Sie lesen gerade: BGH zum Zugewinnausgleich - illoyale Vermögensverfügung