(openPR) Der BGH hat sich mit der Frage der illoyalen Vermögensminderung eines Ehegatten zu beschäftigen. In dem Urteil vom 12.11.2014, BGH XII ZB 469/13 stellt der BGH klar, dass wenn sich das Vermögen eines Ehegatten in der Zeit zwischen Trennung und Zustellung eines Scheidungsantrages erheblich vermindert und der andere Ehegatte eine illoyale Vermögensverfügung mit dem Ziel, dass der Vermögensabfluss bei der Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches nicht berücksichtigt wird behauptet, so muss der andere Ehegatte die behauptete illoyale Vermögensverfügung substantiiert bestreiten und somit konkret darlegen und beweisen, wofür er sein Vermögen verwendet hat. Man könnte sagen: "Drum prüfe wer sich ewig bindet, wohin das Geld plötzlich verschwindet", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Thomas Schüller aus der renommierten Lübecker Kanzlei Dr. Elsner & Partner.





