(openPR) Wer ein regelmäßiges Einkommen hat, kann sein Leben frei gestalten. Für den Ernstfall haben viele zusätzlich eine private Absicherung gegen die Folgen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen. Was allerdings ist mit den Menschen, die keine Möglichkeit haben, eine zusätzliche Absicherung zu bekommen? Immer mehr Verbraucher bekommen keine Absicherung mehr oder können sich diese nicht leisten.
Die Gründe sind vielseitig:
• Teure / handwerkliche Berufe, die sich eine Absicherung nicht leisten können
• Berufe, die nicht versicherbar sind
• Diejenigen, die wegen gesundheitlicher Störungen keine Absicherung bekommen oder
• ihren bisherigen Schutz gegen Arbeitskraftverlust aufstocken wollen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Im Ernstfall zahlt der Staat nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Diese dürfte kaum zur Erhaltung des bisherigen Lebensstils ausreichen. Jeden Monat werden ca. 33.000 Rentenanträge wegen Erwerbsminderung gestellt! Private Absicherung ist somit zwingend notwendig.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist aufgrund der günstigen Beiträge das ideale Produkt für Menschen in risikoreichen Berufen, gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder mit niedrigem Einkommen. Für diese ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals gar nicht möglich, da die Beiträge aufgrund des Risikos zu hoch oder im Verhältnis zum Einkommen zu teuer bzw. aufgrund einer Vorerkrankung gar nicht möglich wäre.
Erwerbungsunfähigkeitsversicherung - Idealer Schutz für
• Handwerker und Arbeiter in risikoreichen Berufen
• Personen mit geringem Einkommen
• Menschen mit außergewöhnlichen Berufen
• Künstler
• Menschen mit Vorerkrankungen
Tarifmerkmale
• bis 1.000 Euro EU-Rente versicherbar
• bereits ab Eintrittsalter 15
• keine finanzielle Risikoprüfung
• Nichtraucherbonus
• nur 2 Berufsgruppen
• Schutz bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Demenz
• weltweiter Versicherungsschutz
Konkurrenzlos gut
Doch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet noch mehr als nur günstige Beiträge. Anstelle einer ausführlichen Gesundheitsprüfung gilt eine 5-jährige Wartezeit. Lediglich zwei Risikofragen sind zu beantworten. Tritt eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit vor Ablauf der Wartezeit ein,
werden die eingezahlten Beiträge zuzüglich Überschussbeteiligung zurückgezahlt.
Darüber hinaus greift der Schutz bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit sofort und ohne Wartezeit. Außerdem leistet die Versicherung nach 5 Jahren sowohl bei Pflegebedürftigkeit als auch Demenz. Zusätzlich besteht am Ende der Laufzeit die Option, ohne Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung abschließen zu können.













