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Bonusprogramm – gesetzliche Krankenkassen zahlen Geldprämien

(openPR) 20.01.2015. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines kostenlosen Bonusprogramms Geldprämien von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Oft wird dies jedoch von den Versicherten nicht genutzt, da es ihnen zu umständlich ist, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Die Geldprämien aus einem Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenkassen können in der Summe mehrere Hundert Euro pro Jahr ausmachen. Deshalb lohnt es sich, mit dem Bonusprogramm zu beschäftigen. „So kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern bei mancher Krankenkasse recht einfach 450 Euro Geldprämien pro Jahr erhalten“, informiert GVI-Präsident Siegfried Karle.

"Allerdings verschenken nach unseren Erfahrungen gesetzlich Krankenversicherte oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit die Geldprämien aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse“, so Siegfried Karle weiter. Dabei gibt es gesetzliche Krankenkassen, bei denen das Bonusprogramm einfach mitgenommen werden kann.

Nach Recherchen der GVI zahlen die großen gesetzlichen Krankenkassen bei ihren Bonusprogrammen oft weniger Geldprämien aus und verlangen dabei mehr zu erfüllende Voraussetzungen. „Daher lohnt es sich bei Auswahl bzw. Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse, nicht nur auf den Beitragssatz, sondern auch auf das angebotene Bonusprogramm mit einer einfachen Umsetzung zu schauen“, empfiehlt Karle.

Gesetzliche Krankenkassen wollen mit einem Bonusprogramm Anreize schaffen, dass die Versicherten an gesundheitsförderlichen Programmen und ärztlichen Untersuchungen teilnehmen. Um die vollen Geldprämien zu erhalten, muss oftmals eine bestimmte Anzahl von gesundheitsfördernden Maßnahmen absolviert und bescheinigt werden.

Mehr Informationen zum Thema „Bonusprogramm gesetzliche Krankenkasse“ mit Tipps und Beispielen der größten und bundesweit günstigsten gesetzlichen Krankenkassen finden Interessierte kostenlos bei der Ver-braucherorganisation Geld und Verbraucher e.V unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“.

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