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Krankenkasse zum Ausbildungsbeginn selbst wählen

(openPR) 02.09.2014. Zum 1. September hat in vielen Bundesländern für viele junge Leute die Ausbildung begonnen. Vieles ist neu für die Auszubildenden, beispielsweise der Abschluss einer eigenen Krankenkasse. Die Familienversicherung über die Eltern endet nämlich mit dem Ausbildungsbeginn, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

„Jeder Auszubildende benötigt eine eigene gesetzliche Krankenkasse. Diese muss spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn gewählt werden. Wird diese Frist versäumt, meldet der Arbeitgeber automatisch den Auszubildenden in der Krankenkasse an, in welcher bisher die Familienversicherung über die Eltern bestand“, betont Siegfried Karle, GVI-Präsident.

„Es ist aber besser, die Krankenkasse selbst auszusuchen. So können teilweise mehrere Hundert Euro Geldprämien und bessere Zusatzleistungen erzielt werden“, empfiehlt Karle weiter. So zahlen manche Krankenkassen über Bonusprogramme jährlich Geldprämien von mehreren 100 Euro, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. BMI im Normalbereich, Mitgliedschaft im Fitness-Studio oder Sportverein).

Mehr Informationen zum Thema Ausbildungsbeginn, Versicherungen und Bankgeschäfte und eine telefonische Beratungsaktion bietet die Verbraucherorganisation GVI vom 1. bis 12.09.2014 zwischen 11.00 und 16.00 Uhr unter 07131-913320. Anfragen können ebenso per E-Mail unter E-Mail gestellt werden. Zudem stellt die Verbraucherorganisation in diesem Zeitraum Informationen und Videos zum Thema Ausbildungsbeginn, Krankenkasse und Berufsstart-Tipps unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zum Abruf bereit.

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