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Die neue Freiheit für Softwareanwender

Bild: Die neue Freiheit für Softwareanwender

(openPR) Spezialisten erläutern die aktuelle Rechtsprechung
Herzogenrath, 15. Januar 2015. – Die IT Branche hat sich in den
letzten 10 Jahren an Regeln gewöhnt, die ein informierter Jurist
sicher heute ganz anders beurteilt. In der Veranstaltung „Infotage


2015“ berichtet u.a. Professor Hoeren von der Universität Münster
und Professor Strittmatter von der Kanzlei VP Vogel & Partner
Rechtsanwälte mbB. Hier treffen IT Leiter und Einkäufer auf
Rechtsanwälte, die verschiedene Veränderungen begleitet und
sogar zum Teil mit veranlasst haben.
Der freie Handel zählt zu den bedeutendsten Wachstumsmotoren
inner- und außerhalb der EU und hilft beim Aufbau und der Sicherung
von Arbeitsplätzen und Existenzen. Der Europäische Gerichtshof
befasst sich daher jedes Jahr mit vielen Prozessen rund um den freien
Handel und spricht seine Urteile. Das Ziel hierbei ist die
Gewährleistung eines fairen und freien Handelsgefüges, in dem starke
Abhängigkeiten und Zwang keine Rolle spielen. Dies gilt zweifellos für
Güter, deren reale Existenz nicht bestreitbar ist. Komplizierter
gestaltete sich die Sachlage bislang bei Software, denn hier stritt man
sich lange über ihren Wert als Handelsgut.
Software: Produkt oder immaterielles Recht?
Hierzu sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2012 ein wichtiges
Urteil aus. Es sollte nicht nur möglich sein, neue Software zu erstehen,
sondern diese als Wirtschaftsgut auch in gebrauchter Form zu
veräußern. Der Europäische Gerichtshof betrachtet Software nicht als
immaterielles Recht, sondern vielmehr als Produkt. Hierdurch sind
geschlossene Lizenzverträge einem Kaufvertrag gleichgestellt.
Für Unternehmer und auch Privatleute eine wichtige Aussage, denn
nun können nicht mehr benötigte Lizenzen und SoftwareAnwendungen
in Geldwerte umgewandelt werden. Die Infotage 2015
sind die optimale Möglichkeit, auch diesen lukrativen Weg
kennenzulernen.
Der Handel mit gebrauchter Software stellt sich seit dem EuGH Urteil
für manche Softwarehersteller weniger einfach dar. Über Änderungen
und Einschränkungen in beispielsweise ihren AGB ist zu befürchten,
dass die Software-Nutzung eingeschränkt wird und der Verkauf nicht
benötigter Software behindert wird.
Anwender vermuten beim Softwarelieferanten oft eine gut
ausgestattete Rechtsabteilung mit einem deutlichen
Wissensvorsprung. Dahinter verbirgt sich manchmal auch nur ein
klarer Interessenskonflikt, den auch ein Justiziar beim Anwender
auflösen kann. Nicht benötigte Software wurde früher häufig
weggeworfen, um einem Konflikt mit dem Hersteller schon von Beginn
an aus dem Weg zu gehen. Mit dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes können Marktteilnehmer sich vermehrt gegen
Knebelverträge und unfaire AGB durchsetzen.
Der Veranstalter susensoftware GmbH ist selber gegen einen großen
Softwarehersteller gerichtlich vorgegangen und hatte in 2013 Klage
gegen SAP einreicht. Das LG Hamburg hatte daraufhin rechtswidrige
Passagen in den SAP AGB verboten. Inzwischen hat wohl auch das
OLG Düsseldorf die unlauteren Absichten erkannt und die
Reaktivierungsgebühr in den SAP AGB gestrichen.
Anwender juristisch stärken
Für Anwender ist z.B. der Verkauf gebrauchter Software daher eine
immer bessere Möglichkeit zu finanzieller Optimierung. Die Alternative
des Weiterverkaufs gewinnt an Beliebtheit und ermöglicht es anderen
Unternehmen, stille Software zu günstigen Konditionen zu kaufen und
anwenden zu können.
In jedem Unternehmen gilt es individuell festzustellen, in welchem
Umfang die Nutzung von stiller Software sich tatsächlich anbietet. Auch
wenn sehr viel dafür spricht, sollten mögliche Gegenstrategien hierbei
unbedingt Beachtung finden, um auf lange Sicht gut aufgestellt zu
bleiben. Teilnehmer der Infotage 2015 lernen die Möglichkeiten rund
um den Gebrauch von Software kennen und können anschließend eine
passende Einschätzung für ihr Unternehmen treffen.
In Unternehmen sind es vor allem IT-Leiter und Einkäufer, die sich mit
dem Ein- und Verkauf der Software befassen. Auch für sie haben die
aktuellen Gerichtsurteile Auswirkungen, die oft nicht selbsterklärend
sind. Dabei kann vom Hersteller keine für ihn nachteilige Aufklärung
erwartet werden. Die IT Branche hat sich in den letzten 10 Jahren an
Regeln gewöhnt, die ein informierter Jurist vielleicht heute ganz anders
beurteilt. IT Leitern und Einkäufern bietet sich die Chance, bei den
Infotagen 2015 auf Rechtsanwälte zu treffen, die diese Veränderungen
begleitet und zum Teil mit veranlasst haben.

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