(openPR) Bürgschaftsbank Brandenburg bewilligt 73 Prozent mehr Bürgschaften - insgesamt 363 Unternehmen im Land mit Ausfallbürgschaften für Kredite und Beteiligungen in Höhe von 81 Millionen Euro unterstützt – Hoher Anteil an Existenzgründungen - „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) für Kredite bis 250.000 Euro seit dem Start 1999 verzehnfacht
Anhaltende Nachfrage
Die Bürgschaftsbank Brandenburg blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2005 zurück. Die rege Nachfrage des zweiten Halbjahres 2004 hielt auch im vergangenen Jahr an und sorgte für einen guten Geschäftsverlauf. Das Bürgschafts- und Garantiegeschäft konnte im Berichtsjahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr stark gesteigert werden.
Rasanter Anstieg: 363 Bürgschaften und Garantien
Mit 363 verbürgten Krediten und Beteiligungen über ca. 81 Mio. Euro (Vorjahr: 210 / 59 Mio.) verzeichnet die Bürgschaftsbank Brandenburg einen Anstieg von 73 Prozent/ 37Prozent bei den bewilligter Bürgschaften. Das Neugeschäft bewirkte Investitionen in Höhe von 143 Mio. Euro (+ 39 Prozent), womit 3.852 Arbeitsplätze (+ 22 Prozent) geschaffen bzw. gefestigt wurden. Seit Gründung der Bank im Jahr 1991 wurden so 4.400 Unternehmen durch Bürgschaften und Garantien unterstützt, Investitionen von mehr als 2,3 Mrd. Euro ermöglicht und mehr als 66.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert.
„Wie wichtig unsere Ausfallbürgschaften für die Finanzierung unternehmerischer Vorhaben sind, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Kreditanstalt für Wiederaufbau“, so Dr. Miloš Stefanovic, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Brandenburg, „Fast 45 Prozent aller Kreditanträge von Unternehmen werden wegen unzureichender Sicherheiten abgelehnt. Nur bei knapp vier Prozent lehnen die Banken ab, weil sie das Vorhaben für wenig erfolgversprechend halten.“
Verteilung nach Vorhaben: Existenzgründungen vorn
165 der 363 genehmigten Bürgschaften/Garantien mit einem Kreditvolumen ca. 27 Mio. Euro wurden zur Existenzgründung durch Neueröffnung bzw. Übernahme eines Unternehmens eingesetzt (45 Prozent). 80 Bürgschaften/Garantien und Kreditmittel in Höhe von mehr als 23 Mio. Euro unterstützten unternehmerische Vorhaben zur Betriebserweiterung oder -verlagerung.
Dienstleistung, Industrie und Handwerk fragen am stärksten nach
Besonders stark nachgefragt wurden Bürgschaften und Garantien wie bereits in den vergangenen Jahren von der Industrie (30 Prozent/Vorjahr: 25), Dienstleistungsbetrieben
(23 Prozent/ Vorjahr: 26) und dem Handwerk (13 Prozent/ Vorjahr: 18, 5).
Dauerbrenner „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) verdoppelt
Das in Brandenburg initiierte Programm erfreut sich sowohl von Unternehmer- als auch von Bankseite immer stärkerer Nachfrage. Seit dem Start von BoB hat sich die Zahl der im Rahmen des Programms genehmigten Bürgschaften verzehnfacht. Im Rahmen des Programms nimmt die Bürgschaftsbank Bürgschaftsanträge von KMU bis zum Kreditbetrag von 250.000 Euro entgegen, auch wenn noch kein Kreditinstitut für die Hausbankfunktion gefunden wurde. 2005 wurde mit 124 Bürgschaften und einem Kreditvolumen von fast zehn Mio. Euro die Zahl der Genehmigungen verdoppelt, das Kreditvolumen mehr als verdreifacht (Vorjahr: 60/3,2 Mio.).
Ausfälle gesunken
Ausgefallen sind im Berichtsjahr 98 Bürgschaften und Garantien, davon fünf Teilausfälle, mit einem Volumen von 15 Mio. Euro (Vorjahr: 16 Mio.) mit einem Eigenanteil von 3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio.). Bund und Land Brandenburg haben sich mit 9,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,8 Mio.) an den gezahlten Ausfällen beteiligt.
Die Bürgschaftsbank Brandenburg
Aufgabe der Bürgschaftsbank Brandenburg ist die Verbürgung von gewerblichen Krediten für die mittelständische Wirtschaft im Land Brandenburg. Bürgschaften und Garantien ermöglichen mittelständischen Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die über keine oder unzureichende bankübliche Sicherheiten verfügen, die Erlangung von Krediten und Beteiligungen. Bürgschaften minimieren das Risiko des Kreditinstitutes.
Voraussetzung für die Vergabe von Bürgschaften und Garantien ist, dass die Unternehmer über ein wirtschaftlich sinnvolles und erfolgsträchtiges Konzept sowie eine den Anforderungen entsprechende Qualifikation verfügen. Bürgschafts- und Garantieübernahmen werden abgesichert durch Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen der Bundesrepublik und des Landes Brandenburg.
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