(openPR) Fast unbemerkt von Verbrauchern und Beratern wurde zum 01. Januar 2015 eine Gesetzesänderung eingeführt, die unter anderem für Riester-Produkte eine erhebliche Auswirkung haben könnte: Bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten wie der Riester-Rente dürfen in Zukunft Fonds mit erfolgsabhängiger Vergütung nicht mehr angeboten werden. Es steht zu erwarten, dass die Gesellschaften ihre gesamte Fondsauswahl nun anpassen werden. Die Folgen für den Riester-Markt sind bisher noch gar nicht abzuschätzen. In jedem Fall allerdings wird eine veränderte Auswahl an Fonds Konsequenzen für die private Altersvorsorge haben. Für wen genau sich die Riester Rente heute noch besonders lohnt, erfährt man auf http://www.riesterrente-heute.de/personengruppen/
Erfolgsabhängige Vergütungen als Bestandteil vieler Fonds
Eine vom Erfolg abhängige Vergütung gehört bei vielen Investmentfonds zu den Vertragsbedingungen dazu. Der Kunde profitierte somit von einer breiten Auswahl an Fonds, wenn es um den Abschluss einer Riester-Rente ging. Allein durch das umfangreiche Sortiment an Investmentfonds bestand die Möglichkeit, die Anlagestrategie ganz an der persönlichen Risikoeinstellung des Versicherten auszurichten. Sicherheitsorientierte Kunden fanden so ebenso das passende Portfolio für ihre Riester-Rente wie risikoaffine Anleger, die eine größere Schwankungsbreite der Anteilswerte in Kauf nehmen konnten. Es bleibt vorläufig abzuwarten, wie der Markt auf diese neue Einschränkung des Angebots reagiert und wie die Gesellschaften ihr Portfolio anpassen werden.
Mehr Transparenz als Ziel knapp verfehlt
Der Gesetzgeber strebt mit seiner Vorgabe, solche Vergütungen in Zukunft nicht mehr in Fonds anzubieten, natürlich mehr Transparenz bei der Kostenbelastung an. Allerdings muss die Zukunft zeigen, ob dieses Ziel tatsächlich erfüllt werden kann. Experten gehen davon aus, dass dem Fondsanbieter zukünftig Einnahmen aus der erfolgsabhängigen Vergütung verloren gehen. Diese müssen mit einer höheren Verwaltungsgebühr aufgefangen werden. Für Versicherungsspezialisten sieht es bisher danach aus, als sei der Wunsch nach mehr Transparenz zwar verständlich, als sei aber die Umsetzung letztlich nicht vollständig bis zu Ende gedacht. Für die nun vordergründig transparente Kostenangabe muss der Kunde letztlich auf viele interessante Investmentalternativen verzichten.
Reaktion des Marktes bleibt abzuwarten
Die Anbieter am Markt haben bisher unterschiedlich auf die Gesetzesnovelle reagiert. Einige Kandidaten haben ihr Fondsangebot sofort angepasst, andere wehren sich dagegen, ihre Produkte mit erfolgsabhängigen Gebühren vom Markt zu nehmen. Ob der Versicherte wirklich von dem reduzierten Angebot profitiert, muss die Zukunft zeigen. In jedem Fall dürften die ersten Testergebnisse des Jahres 2015 im Bereich der Riester-Rente mit Spannung zu erwarten sein. Bereits in der jüngeren Vergangenheit haben einige etablierte Anbieter ihr Spektrum an Riester-Produkten reduziert. Wenn nun weitere Tarife aufgrund der Bindung an eine erfolgsabhängige Vergütung vom Markt genommen werden müssen, steht zu erwarten, dass das Angebot für interessierte Versicherte weiter schrumpft. Eine Marktkonsolidierung dürfte aber nicht zwingend im Interesse der Versicherungswirtschaft sein, denn letztlich sorgt Konkurrenz immer auch für attraktivere Produkte und für bessere Leistungen der Anbieter. Versicherungsexperten und Kunden dürften den ersten Riester-Tests des Jahres 2015 vor diesem Hintergrund mit großer Neugier entgegen sehen.





