(openPR) Eine nicht bezahlte Zahnarztrechnung war der Grund für einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamm, der ein wegweisendes Urteil für Patienten gebracht haben dürfte. Wenn ein Arzt den Patienten nicht umfassend über Alternativen zu einer Behandlung aufklärt, sind weder Patient noch Versicherer angehalten, die Rechnung zu bezahlen. Einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung des Honorars gibt es in diesem Fall nicht. Das Urteil zeigt, dass und wie sich Patienten vor falschen Behandlungen und Arztfehlern schützen können. Wichtig ist allerdings eine gute Rechtsschutzversicherung, die im Idealfall eine Rechtsberatung bei medizinischen Streitigkeiten anbietet und die Gerichtskosten übernimmt. Das ist nicht bei jeder Versicherung der Fall. Mehr zu den Leistungen der Rechtsschutzversicherungen im Test, findet man auf http://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-leistungen/
Nicht jede Behandlung muss bezahlt werden
Geklagt hatte eine Patientin, der eine Implantatbehandlung erhalten hatte. Durch den Knochenaufbau wurde der Aufbau des Ober- und Unterknochens angeregt. Die Behandlung war allerdings aufwändig und sehr teuer. Allein die erste Abschlagszahlung belief sich auf 16.000 Euro. Die Klägerin sah hier eine Falschberatung durch den Kieferchirurgen, weil günstigere Behandlungen durchaus möglich gewesen wären. Darüber erfolgte durch den Mediziner aber keine Aufklärung. In der Folge weigerte sie sich, die Rechnung zu übernehmen. Das Hammer Oberlandesgericht stimmte der Klägerin in einem jetzt veröffentlichen Urteil zu (Az. 26 U 35/13). Das Gericht bestätigte die Auffassung der Klägerin, nach der eine vernünftige und umfassende Aufklärung durch den Arzt möglich gewesen sei. Auch hätte sie einer Eigenknochenzüchtung vermutlich gar nicht zugestimmt, da diese äußerst kostenintensiv ist. Ein Sachverständiger hatte im Zusammenhang mit dem Prozess bestätigt, dass es günstigere und erfolgreichere Behandlungen gegeben hätte. Der Mediziner hatte diese Methoden aber als gefährlich dargestellt und die Risiken offenbar nicht neutral bewertet. Zusammenfassend waren die Richter der Meinung, die Klägerin hätte bei vollständiger Information der teuren Behandlung sicher nicht zugestimmt.
Rechtsberatung durch Versicherung ist angebracht
Der hier vorliegende Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Privatrechtsschutzversicherung für Patienten heute ist. Wenn Schmerzensgeld für einen Arztfehler einzufordern ist oder wenn eine Arztrechnung nicht bezahlt werden soll, ist häufig ein Gerichtsprozess unausweichlich. In der Regel müssen Gutachten erstellt werden und Fachleute eingeschaltet werden. Als Patient ist man in dieser Situation häufig überfordert. Es bleibt deshalb häufig nur die Beauftragung eines Fachanwalts, der die Erfolgsaussichten eines Prozesses genau beurteilen muss. Eine gute Rechtsschutzversicherung wird einerseits für die Kosten der Beratung und des Verfahrens aufkommen. Andererseits sollte sie aber auch eine umfangreiche Beratung des Patienten noch im Vorfeld der Klage anbieten. Mehr und mehr gehen Gesellschaften dazu über, in diesem Fall eine telefonische Hotline als erste Hilfestellung anzubieten. Dort stehen Mediziner zur Verfügung, die die Notwendigkeit der Behandlung im ersten Schritt abschätzen können. Auch werden sie dem Patienten Rat und Hilfestellung bei den nächsten Schritten vermitteln. Bei der Auswahl einer Privatrechtsschutzversicherung ist auf diese Kriterien unbedingt zu achten.


