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STICHTAG 01.01.2015. Das ändert sich für die Pflege zu Hause

30.12.201418:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: STICHTAG 01.01.2015. Das ändert sich für die Pflege zu Hause
Hier erfahren Sie, was sich ab dem 01.01.2015 für Sie ändert.
Hier erfahren Sie, was sich ab dem 01.01.2015 für Sie ändert.

(openPR) Mehr Geld – zusätzliche Leistungen – bessere Kombinationsmöglichkeiten.

Die Telefonleitungen der Verbraucherzentralen und Pflegestützpunkte laufen heiß. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wollen wissen, was sich ab dem 1. Januar 2015 bei den Leistungen der Pflegeversicherung ändert. Vor allem interessiert sie, welche dieser Änderungen sie selbst betreffen.

Der kleine Ratgeber „Pflege zu Hause - Ihre Ansprüche ab 1. Januar 2015.“ informiert kurz und verständlich darüber, was sich ab dem 1. Januar 2015 für die Pflege zu Hause ändert, z. B.:

• höhere Leistungsbeträge der Pflegekassen,
• zusätzliche Leistungen,
• bessere Kombinationsmöglichkeiten von unterschiedlichen Leistungen,
• kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld,
• Pflegezeit, Familienpflegezeit und zinsloses Darlehen
• Arbeitsbefreiung zur Pflege und Betreuung sterbenden Angehöriger.

Im 3. Kapitel finden Leser zudem für jede Pflegestufe mit und ohne Demenz eine Übersicht der Leistungen der Pflegekasse für die Pflege zu Hause. So sehen Leser auf einen Blick alle Leistungen, die ihnen bei ihrer Pflegestufe zustehen.

Der Ratgeber „Pflege zu Hause – Ihre Ansprüche ab 1. Januar 2015.“ ist bei amazon als E-Book und als Taschenbuch erhältlich. Das E-Book kostet 2,99 €. Das Taschenbuch kann zum Preis von 4,99 € unter der ISBN-Nummer 978-1505626377 bestellt werden.

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