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Änderungen für Autofahrer 2015

29.12.201418:35 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Ab dem 1. Januar 2015 gelten wieder einmal einige Änderungen für Autofahrer. Das wichtigste gleich zu Anfang: Es wird nicht teurer für Autofahrer in Deutschland und das ist auch gut so. Es gibt keinen neuen Bußgeldkatalog, die Mineralöl-steuer soll auch nicht erhöht werden und die Maut kommt frühestens 2016. Was sich sonst ändert fasst Mobil in Deutsch-land e.V., Deutschlands junger Automobilclub einmal kurz zusammen:



1. Fahrzeugabmeldung jetzt auch online

Fahrzeuge können jetzt über zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) www.fahrzeugzulassung-deutsch-land.de oder Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Voraussetzungen:
1. neuer Personalausweis zur Online-Identifizierung
2. neue Generation von Fahrzeugschein
3. Stempelplakette auf dem Kennzeichen

2. Kennzeichen mitnehmen

Bei Umzug in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug gelassen werden. Dies gilt auch nach einem Halterwechsel. Eine Ummeldung vor Ort muss trotzdem erfolgen. Die Neuregelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.

3. Kurzzeitkennzeichen

Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Das wird es ab dem 1. April 2015 nicht mehr geben.

4. Automatischer Notruf E-Call

Alle EU-Staaten haben damit begonnen haben die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen. Das sogenannte E-Call System wird ab dem 1. Oktober 2015 für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Pflicht. Es ist ein System, das aktiviert wird, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren und übermittelt dann automatisch Daten wie Zeitpunkt des Unfalls, den genauen Standort des verunfallten Fahrzeugs oder die Fahrtrichtung. Es kann auch manuell per Knopfdruck ausgelöst werden, beispielsweise durch Zeugen eines schweren Unfalls.

5. Kfz-Steuerbefreiung bei E-Autos verkürzt sich

Bei Anschaffung und Zulassung eines neuen Elektroautos bis zum 31. Dezember 2015 bleibt die 10jährige Steuerfreiheit noch bestehen. Das soll sich dann ab 1. Januar 2016 insoweit ändern, dass nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt wird.

6. Privilegien für E-Autos

Die Steuerbefreiung soll fallen, dafür soll es aber Sonderrechte für Elektroautos geben. Das Elektromobilitätsgesetz (E-moG) tritt ab Februar 2015 in Kraft. Es besagt, dass es Reservierung von Parkplätze an Ladestationen für E-Autos geben soll, dass es Vergünstigungen von Parkgebühren in Städten geben soll oder dass Elektroautos auch auf Busspuren benutzen dürfen. Allerdings dürfen das die Kommunen alles selbst entscheiden und regeln.

7. Strengere Abgasnorm

Benzin- und Dieselmotoren aller Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Selbstzünder, d.h. Dieselfahrzeuge dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen (Stickoxide reizen die Schleimhäute der Atemwege und schwächen das Immunsystem). Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer.

8. Neue Verbandmittel

Neue Verbandskästen müssen der geänderten DIN 13164 entsprechen. Denn der vorgeschriebene Inhalt hat sich geändert. Dazu gehören jetzt zum Beispiel neu zwei Feuchttücher zur Hautreinigung sowie ein 14-teiliges Pflaster-Set. Bisherige Verbandskästen müssen aber von den Autofahrern nicht ausgetauscht werden, wenn das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Das sollte aber geprüft werden.

9. Neue Typ- und Regionalklassen bei Autoversicherung

Neue Regional- und Typklassen treten ab 1. Januar 2015 in Kraft. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden jeweils rund 13 Prozent herauf- oder heruntergestuft. Fast 74 Prozent der Autofahrer bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe. Bei der Vollkaskoversicherung wird es für 54 Prozent der Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung geben. Hier werden zehn Prozent der Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft, rund 36 Prozent können sogar mit besseren Tarifklassen rechnen.

10. TÜV-Prüfung wird genauer

Ab Sommer 2015 sollen bei der TÜV Prüfung für Kraftfahrzeuge Prüfadapter zum Einsatz kommen, mit denen die Funktionalität der werksseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme wie elektronischer Sicherheitssysteme und Fahrassistenzsysteme getestet wird. Bei der Bremsenprüfung wird ab 2015 die am Rad erreichte Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System abgeglichen.
Bei den neuen Regeln stehen somit Online Abwicklung und schlanke Verwaltung, Sicherheit und Emissionsreduzierung im Vordergrund. In Summe also durchaus vernünftige Veränderungen für Autofahrer.

Alle weiteren Informationen zu uns, unseren Mitgliedschaften und Services gibt’s unter www.mobil.org

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