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Mahnbescheid von der SOKA-Bau?

23.12.201418:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) SOKA-BAU-Tipp zum Jahresende

Alle Jahre wieder kommt nicht nur der Weihnachtsmann, sondern unter Umständen auch Knecht Ruprecht mit einem Mahnbescheid der SOKA-BAU und sorgt für getrübte Festtagsstimmung.

Nach dem für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrag VTV ist die SOKA-BAU berechtigt die Beiträge für das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft Monat für Monat einzuziehen. Da der Beitrag für jeden Monat erst im Folgemonat fällig wird, sind alle Forderungen verjährt, die bis November 2009 entstanden sind. Zum Jahresende verjähren wieder 12 Monate und ab Januar 2015 können nur noch die Beiträge ab Dezember 2010 (immer 4 Jahre) eingeklagt werden.

Dies führt regelmäßig dazu, dass im Dezember statt Weihnachtskarten Mahnbescheide von der SOKA-BAU verschickt werden, bzw. vom Arbeitsgericht auf Antrag der SOKA-BAU. Es gehen vor dem 31.12.2014 so viele Anträge bei Gericht ein, dass sie teilweise sogar erst im Januar bearbeitet und weitergeleitet werden. Wer schon in der Mahnliste steht, kann damit rechnen, dass ihm demnächst der nächste Mahnbescheid zugehen wird. Wer als Unternehmen im Jahre 2014 von der SOKA-BAU neu gefunden wurde und bisher noch keine Post vom Arbeitsgericht erhalten hat, muss damit rechnen, dass dies in den nächsten sechs Wochen passieren wird.

Daher mein Tipp für die Feiertage, kontrollieren Sie auch in den Tagen vor Weihnachten und „zwischen den Jahren“ regelmäßig Ihre Post. Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss innerhalb von einer Woche zum Arbeitsgericht in Wiesbaden (oder Berlin) geschickt werden. Gerade während der Feiertage ist diese eine Woche sehr schnell vergangen. Mein Büro ist auch zwischen den Feiertagen besetzt, um auf Mahnbescheide sofort reagieren zu können. Bitte rufen Sie an, wenn Sie ein Problem haben, schicken Sie ein Fax oder eine E-Mail und informieren Sie sich auf meinen umfangreichen Informationsseiten zum Thema SOKA-BAU. Auf der Seite soka-bau-tipp.de finden Sie auch Informationen zu den Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des Tarifvertrages und die aktuelle Situation.

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