(openPR) München, 12.12.2014 – Die ValueNet Group begrüßt als eines der führenden Unternehmen im Compensation & Benefit-Bereich ausdrücklich die Entscheidung des Deutschen Bundestages, an der 44,-€ Freigrenze für Sachbezüge festzuhalten. Der Bundestag hatte in seiner Sitzung vom 04.12.2014 beschlossen, das Einkommenssteuergesetz nicht zu ändern. Somit wurde ein Vorschlag des Bundesrates zur Steuervereinfachung, wonach sämtliche zweckgebundene Gutscheine nicht mehr als 44,-€ Sachbezug gelten sollten, abgelehnt.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wurde eine Initiative des Bundesrates verhindert, wonach Sachbezüge vermehrt besteuert werden sollen. Die Länderkammer stellte einen entsprechenden Änderungsantrag zu dem derzeit in Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf „zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex und weiterer steuerlicher Änderungen”. Der Antrag hätte eine versteckte Steuererhöhung bedeutet und anstelle einer Vereinfachung zu einem erhöhten Mehraufwand und Verkomplizierung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen geführt.
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern sogenannte Compensation & Benefit-Leistungen wie 44,-€ Sachbezug, Zusatzversicherung oder Kindergartenzuschuss zukommen lassen. Bis zu bestimmten Freigrenzen ist das steuer- und abgabenfrei. Diese Leistungen werden bei vielen Firmen als Mittel der Mitarbeitergewinnung, -förderung und –bindung eingesetzt. Die ValueNet Group ist auf die Beratung, Umsetzung und Verwaltung von diesen Leistungen spezialisiert.
Zur Abstimmung äußert sich Stefan Schadhauser, Vorstandsvorsitzender der ValueNet Group: „Mit der Beibehaltung der 44,-€ Regelung wurde Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen. Somit haben Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, dieses Tool zum Beispiel für die Bindung Ihrer Mitarbeiter einzusetzen. Wir von der ValueNet begrüßen dies im Sinne der Arbeitgeber und natürlich auch der Arbeitnehmer sehr. Auch haben wir mit der Entscheidung Planungssicherheit in der Umsetzung unserer Projekte bei unseren Kunden“.










