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Abwehr unberechtigter Internet-by-Call-Gebühren

07.04.200608:20 UhrIT, New Media & Software
Bild: Abwehr unberechtigter Internet-by-Call-Gebühren

(openPR) Karlsruhe, 6. April 2006 - Stellt ein Internet-by-Call-Anbieter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen unbemerkt derart um, daß Nutzer mit der Einwahl automatisch Mitglied einer Community werden (Umstellung von Internet-by-Call-Tarifen auf Mitgliedschaftstarife), so sind diese Verträge anfechtbar.

Weitere Informationen und Musterdokumente unter www.schindlerboltze.de/20060103.html

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Steinle, LL.M. (Legal Informatics) gerne zur Verfügung.

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