openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vorteile des Wechselmodells: Kindeswohl steht an erster Stelle

10.11.201418:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vorteile des Wechselmodells: Kindeswohl steht an erster Stelle
Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht.
Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht.

(openPR) Nach der Scheidung oder Trennung der Eltern leiden die Kinder häufig am meisten. „Ein Grund dafür ist, dass ihnen ein Elternteil, zumeist der Vater, praktisch entzogen wird. Häufig sehen und leben sie mit dem Vater nur jedes zweite Wochenende zusammen“, sagt Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf. Eine Alternative dazu sei das Wechselmodell, so Heumann.

Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nicht nur die Frau hat sich emanzipiert, sondern auch der Mann. „Das betrifft auch die Vaterrolle. Moderne Väter wollen sich wirklich um ihre Kinder kümmern, Zeit mit ihnen verbringen und sich aktiv an der Erziehung beteiligen. Doch nach einer Trennung oder Scheidung wird ihnen dies nach wie vor häufig verweigert. Und darunter leidet dann auch das Kind“, erklärt Fachanwalt Heumann.

Der Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind kann durch das Wechselmodell, auch „paritätische Doppelresidenz“ genannt, vorgebeugt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters lebt und so auch in etwa gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringt. „So sind beide Elternteile gleichermaßen mit der Erziehung des Kindes beauftragt und haben gleichzeitig die Möglichkeit, Kind und Beruf auch besser unter einen Hut zu bringen“, favorisiert Heumann das Modell, das in anderen Staaten schon längst die Regel ist.

Auch die Familienrechtsexpertin Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf sprach sich im Interview mit dem ZDF-Magazin „Mona Lisa“ für das Wechselmodell aus. Die Professorin der Ev. Hochschule Nürnberg führte u.a. aus, dass es für die Gesundheit, Stabilität und das psychische Wohlbefinden der Kinder wichtig sei, bei beiden Elternteilen aufzuwachsen. Dadurch könnten sie die Ressourcen von Vater und Mutter, ihr Wissen, ihre Zeit, ihren Freundeskreis nutzen.

Leider tun sich viele Gerichte noch schwer mit dem Wechselmodell. Rechtsanwalt Heumann: „Auch wenn die Eltern sich zerstritten haben, sollten sie diesen Streit nicht auf dem Rücken der Kinder austragen. Ihnen ist mit dem Wechselmodell am besten geholfen. Und das Kindeswohl sollte immer an erster Stelle stehen.“

Mehr Informationen zum Umgangsrecht und zum Wechselmodell: http://familien-u-erbrecht.de/wechselmodell/

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 825434
 144

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vorteile des Wechselmodells: Kindeswohl steht an erster Stelle“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Alexander Heumann

Bild: Düsseldorfer Tabelle – Neuerungen ab 1. August 2015Bild: Düsseldorfer Tabelle – Neuerungen ab 1. August 2015
Düsseldorfer Tabelle – Neuerungen ab 1. August 2015
Ab dem 01. August 2015 gilt wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Unterhaltsforderungen. Wichtigste Änderung: Die Bedarfssätze für den Unterhalt unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die Düsseldorfer Tabelle beruft sich dabei auf das am 22.07.2015 verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerlich anrechenbare Kinderfreibetrag steigt um 144 Euro auf 4.512,00 Euro. Dadurch muss nun auch zwangsläufig der Unterhalt angepasst werden. In der Altersstufe zwei stei…
Bild: Bundesverfassungsgericht beschneidet Auskunftsanspruch eines ScheinvatersBild: Bundesverfassungsgericht beschneidet Auskunftsanspruch eines Scheinvaters
Bundesverfassungsgericht beschneidet Auskunftsanspruch eines Scheinvaters
Das Bundesverfassungsgericht musste darüber entscheiden, ob die Regressansprüche eines Scheinvaters auf Rückzahlung des geleisteten Unterhalts oder die Persönlichkeitsrechte der Mutter schwerer wiegen. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf: „Das Bundesverfassungsgericht hat zu Gunsten der Mutter entschieden. Aber es stellte auch fest, dass die Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über den leiblichen Vater zu erteilen, nicht von…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Die aktuellen Pläne zur Reform des Familienrechts in DeutschlandBild: Die aktuellen Pläne zur Reform des Familienrechts in Deutschland
Die aktuellen Pläne zur Reform des Familienrechts in Deutschland
… Betreuungsmodelle nach Trennung und Scheidung:Asymmetrisches Wechselmodell: Ein Schwerpunkt liegt auf der "faireren" Verteilung der Unterhaltslasten in Fällen des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells. Hierbei betreut ein Elternteil das Kind zwar überwiegend, der andere Elternteil erbringt aber ebenfalls wesentliche Betreuungsleistungen (oftmals mehr als …
Bild: Alleiniges Sorgerecht nach häuslicher GewaltBild: Alleiniges Sorgerecht nach häuslicher Gewalt
Alleiniges Sorgerecht nach häuslicher Gewalt
Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.09.2024, Az. 6 UF 144/24 Auch nach der Scheidung teilen sich die Eltern das Sorgerecht für die Kinder, wenn das dem Kindeswohl dient. Es gibt aber auch gute Gründe, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen, z.B. häusliche Gewalt. Dann ist es gerechtfertigt einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen, …
Bild: Anordnung des paritätischen Wechselmodells unterfällt ausschließlich dem SorgerechtBild: Anordnung des paritätischen Wechselmodells unterfällt ausschließlich dem Sorgerecht
Anordnung des paritätischen Wechselmodells unterfällt ausschließlich dem Sorgerecht
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 29.01.2020 zum Aktenzeichen 2 UF 301/19 entschieden, dass die Anordnung des paritätischen Wechselmodells das Sorgerecht und nicht das Umgangsrecht betrifft und deswegen eine einstweilige Anordnung, mit der ein paritätisches Wechselmodell angeordnet wird, anfechtbar ist. Aus der Pressemitteilung des …
Wechselmodell - Eine Möglichkeit nach der Trennung
Wechselmodell - Eine Möglichkeit nach der Trennung
Vorteile des Wechselmodells Bei dem Wechselmodell haben die Kinder den Vorteil, dass sie zu gleichen Teilen Kontakt zu den Eltern pflegen können. Zudem bietet es beiden Elternteilen großen Freiraum, weil sie Zeiten haben in der sie beispielsweise verstärkt ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen und Zeiten in der sie sich um das Kind kümmern können haben. Es …
Bild: OLG Frankfurt zur Entziehung des SorgerechtsBild: OLG Frankfurt zur Entziehung des Sorgerechts
OLG Frankfurt zur Entziehung des Sorgerechts
… Mittel zur Sanktionierung der Eltern Das Sorgerecht für die Kinder ist bei Trennung und Scheidung ein häufiger Streitpunkt unter den Eltern. Beim Sorgerecht genießt stets das Kindeswohl Priorität. Deshalb kommt der Sorgerechtsentzug für ein Elternteil nur dann in Frage, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist. Das stelle das OLG Frankfurt mit Beschluss …
Bild: Die Vor- und Nachteile des WechselmodellsBild: Die Vor- und Nachteile des Wechselmodells
Die Vor- und Nachteile des Wechselmodells
… Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Grundsätze rund um das Wechselmodell bei Trennung und Scheidung in Deutschland:Definition und Varianten des WechselmodellsBeim Wechselmodell wohnen die Kinder nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern in beiden Haushalten. Ein paritätisches Wechselmodell liegt vor, wenn die Betreuungszeiten …
Bild: Jeder kann Kindeswohl messen!Bild: Jeder kann Kindeswohl messen!
Jeder kann Kindeswohl messen!
Jeder kann Kindeswohl messen. Der Begriff „Kindeswohl“ ist die Grundlage gerichtlicher Entscheidungen. Was viele nicht wissen: Kindeswohl ist klar messbar! Man kann die Auswirkung von Elternverhalten auf das Kindeswohl in Prozenten zeigen. Man kann den derzeitigen Zustand der Kindeswohlschädigung erfassen und sieht damit wie lang noch der Weg bis zum …
Bild: Wechselmodell bietet Vor- und Nachteile - MTR LegalBild: Wechselmodell bietet Vor- und Nachteile - MTR Legal
Wechselmodell bietet Vor- und Nachteile - MTR Legal
… Frage, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder leben sollen. Neben dem klassischen Residenzmodell wird auch das Wechselmodell immer beliebter. An erster Stelle sollte immer das Kindeswohl stehen.Lange Zeit war es üblich, dass nach der Trennung der Eltern das Kind bei einem Elternteil lebte und der andere Elternteil begrenzte Umgangszeiten mit dem …
Bild: Umgangsrecht der GroßelternBild: Umgangsrecht der Großeltern
Umgangsrecht der Großeltern
… Großeltern legen häufig großen Wert auf regelmäßigen Umgang mit ihren Enkeln. Inwieweit Großeltern ein Umgangsrecht durchsetzen können, ist jedoch umstritten. Beim Umgangsrecht genießt das Kindeswohl Priorität. Grundsätzlich hat das Kind Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Leben die Eltern getrennt, sollten sie daher mit Blick auf das Kindeswohl …
Bild: Entfremdung: Stellungnahme des Vereins Erzengel zur PressekampagneBild: Entfremdung: Stellungnahme des Vereins Erzengel zur Pressekampagne
Entfremdung: Stellungnahme des Vereins Erzengel zur Pressekampagne
… Befunderhebung, Elternberatung).Wir verwehren uns, dass journalistische Kampagnen gefahren werden und dadurch das Problem der Entfremdung nur als Argument für die Verhinderung des Wechselmodells als Leitmodell im Familienrecht herhält, was dem Kindeswohl abträglich ist.Unserer Auffassung nach ist es eine Körperverletzung an Kind und Elternteil i.S. §223 …
Sie lesen gerade: Vorteile des Wechselmodells: Kindeswohl steht an erster Stelle