(openPR) Ohne ein umfassendes Sanierungskonzept droht dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wohl die Insolvenz. Die Anleger werden nach Medienberichten derzeit aufgefordert, dem Fonds eine Finanzspritze zu geben.
Der Fonds Frankreich 04 zählt zu den größten geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest. Das Fondsvolumen beläuft sich auf fast 180 Millionen Euro, etwa die Hälfte davon haben Anleger investiert. Wie auch bei anderen Wölbern-Fonds soll auch aus dem Frankreich 04 unrechtmäßig Geld entwendet und zweckentfremdet worden sein. Darüber hinaus gab es offenbar auch Probleme mit dem Mieter der Büroimmobilie in Paris. Mit diesem wurde nun ein Vergleich geschlossen. Mieteinnahmen seien jedoch nicht mehr zu erwarten.
In dieser prekären Situation werden die Anleger nun aufgefordert, weiteres Geld zu investieren, um den Fonds zu retten und die Immobilie zu sanieren und später zu verkaufen. Alternativen seien der sofortige Verkauf des Gebäudes oder der Insolvenzantrag. Bis zum 18. November sollen die Anleger entscheiden, ob sie dem Sanierungsplan zustimmen. „Egal wie die Anleger sich entscheiden: Sie müssen in jedem Fall mit finanziellen Verlusten rechnen. In dieser schweren Situation sollten sie auch alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Daher sollten die Anleger prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und schwankenden Mieteinnahmen unterworfen. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Daher hätten sie über die Risiken auch umfassend aufgeklärt werden müssen“, so Cäsar-Preller.
Außerdem müssen die Prospektangaben auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Abzuwarten bleibt zudem, wie der Prozess gegen den ehemaligen Wölbern-Chef, dem gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen wird, entwickelt. „Möglicherweise ergeben sich auch hier noch weitere rechtliche Möglichkeiten“, so Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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