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Wölbern Frankreich 04: Verluste akzeptieren oder Schadensersatz fordern

Bild: Wölbern Frankreich 04: Verluste akzeptieren oder Schadensersatz fordern
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Anleger des geschlossen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 haben die Wahl: Entweder sie ziehen nach dem Verkauf der Fondsimmobilie in Paris einen Schlussstrich unter ihre Beteiligung und akzeptieren ihre finanziellen Verluste oder sie machen noch Schadensersatzforderungen geltend.

Das Emissionshaus Wölbern Invest legte den Wölbern Fonds Frankreich 04 im Jahr 2006 auf. Die Büroimmobilie wurde inzwischen verkauft und auch die finanzierende Bank ist offenbar zu einem Forderungsverzicht bereit, berichtet Fonds professionell online. „Damit enden aber auch schon die guten Nachrichten für die Anleger. Denn insgesamt haben sie knapp 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Nach wie vor müssen sich die Anleger aber nicht mit den finanziellen Verlusten abfinden. Es besteht immer noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Ausschlaggebend für die Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Fondsbeteiligung umfassend aufgeklärt werden müssen. Geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 sind den Mechanismen des Marktes unterworfen. Sinkende Nachfrage auf den Immobilienmärkten kann zu geringeren Mieteinnahmen oder Leerständen führen. Das wiederum kann die Wirtschaftlichkeit des Fonds beeinflussen.

„Da die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie natürlich auch im Risiko. Das kann im Totalverlust der Einlage münden. Auch wenn es beim Wölbern Frankreich 04 nicht ganz so schlimm für die Anleger gekommen ist. Dennoch hätten sie über diese Risiken aufgeklärt werden müssen. Blieb diese Belehrung aus, kann Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Ebenso wie über die Risiken hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen (Kick-Backs) der vermittelnden Bank aufgeklärt werden müssen. „Wurden diese verschwiegen, kann das auch den Schadensersatzanspruch begründen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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