openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kleine Gewerkschaften - Großer Ärger

21.10.201418:26 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Kleine Gewerkschaften - Großer Ärger

(openPR) Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat ihren Streik jetzt erst einmal vorerst beendet. Vielerorts kann jedoch von einer planmäßigen Wiederaufnahme des Bahnverkehrs noch keine Rede sein. Zahlreiche Verbindungen sind immer noch nicht wieder vollständig hergestellt, oftmals spüren Fahrgäste die Auswirkungen des Streiks auch noch nach dessen Beendigung. Dem Aufruf der Lokführergewerkschaft GDL fielen ca. 70 Prozent der Fernzüge zum Opfer, auch im Regionalverkehr fuhren die Züge nur nach einem Ersatzfahrplan.



Erst die Bahn, dann die Flieger. Nach der GDL rief nun die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) am Sonntag zu einem 35-stündigen Pilotenstreik auf. Betroffen sind hierbei ca. 130.000 Passagiere der Lufthansa. Von den 2.150 Kurz- und Mittelstreckenflügen können laut Lufthansa etwa 700 Flüge durch die Hilfe von freiwilligen Piloten und anderen Airlines gesichert werden. Passagiere der restlichen 1.450 Flüge werden Ihre Reise nicht antreten können.

Für Millionen Reisende heißt es in diesen Tagen: Nichts geht mehr. Leidtragende sind wie so oft wir Zivilisten: Familien, Tagesausflügler, Urlaubsreisende oder eben Berufspendler. Auf unserem Rücken wird dieser Arbeitskampf ausgefochten und um überhaupt noch voranzukommen, muss der Verkehr auf die Straße ausweichen. Stop-and-go in Städten und auf Autobahnen.

Zweimal Chaos, zweimal kleine Gewerkschaften. Und uns Zaungästen und Autofahrern bleibt nur die geballte Faust in der Tasche, weil man irgendwie machtlos ist. Weil man es auch nicht versteht. Denn man versucht erst gar nicht, sich zu einigen. Man will Chaos auf den Bahnhöfen, Flughäfen und Straßen. Das hat System. Das soll so sein.

Machtpositionen werden konsequent missbraucht, um den eigenen Einfluss noch weiter zu fördern, um aus einer Minigewerkschaft etwas Bedeutenderes zu machen. Das Ganze geschieht nicht nur auf Kosten der Passagiere, natürlich ist auch das ganze Unternehmen betroffen. Lufthansa musste in Folge der Flugausfälle bereits enorme Verluste verzeichnen. Das ist im internationalen Wettbewerb bei einer immer größer werdenden Konkurrenz keine tragbare Situation.

Des einen Leid ist des anderen Freud. Die lachenden Dritten sind Autovermieter, Fernbusse, Taxis oder Mitfahrzentralen. Diese Betriebe melden während der Streiks Umsatzrekorde, was sich natürlich auf Deutschlands Straßen bemerkbar machte. Überfüllte Städte und Staus auf vielen deutschen Autobahnen sind nur eine logische Schlussfolgerung. Hier trifft es nun alle Autofahrer millionenfach. Höheres Verkehrsaufkommen, höherer Spritverbrauch und viel Zeitverschwendung sind die Folgen. Von dem Ärger einmal ganz abgesehen.

All das scheint die Gewerkschaften aber nicht zu kümmern. Mit teilweise enormen Forderungen legen Sie fast gleichgültig Schienen- und Luftverkehr lahm. Egal mit welchen Konsequenzen. Stellen Sie sich allerdings einmal vor: Sie sind unzufrieden mit dem Service der Deutschen Bahn, stellen aus Ärger Ihr Fahrzeug auf einem Bahnübergang ab und behindern damit den gesamten Betrieb aller Verbindungen dieser Strecke für einen Tag. Was passiert? Selbstverständlich werden Sie für das entstandene Chaos zur Rechenschaft gezogen und sicher auch auf Schadensersatz verklagt. Nicht so die Gewerkschaft, die (fast) alles darf, ohne dabei die Folgen fürchten zu müssen. Das bedarf dringend einer Korrektur.

„Auch wenn Streikrecht im Grundgesetz verankert ist, darf eine solche Situation, wie man sie momentan in Deutschland erlebt, kein Dauerzustand bleiben. Wir fordern die Politik daher auf, diese Lähmung der Mobilität in Deutschland durch den Machtmissbrauch kleiner Gewerkschaften zu beenden und klare Regeln zu schaffen,“ so Dr. Michael Haberland, Präsident des junges Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 822116
 854

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kleine Gewerkschaften - Großer Ärger“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Mobil in Deutschland e.V.

Bild: 10 Klagen gegen das  Münchner Diesel-Fahrverbot eingereichtBild: 10 Klagen gegen das  Münchner Diesel-Fahrverbot eingereicht
10 Klagen gegen das Münchner Diesel-Fahrverbot eingereicht
Seit 1. Februar 2023 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 nicht mehr auf und innerhalb des Mittleren Rings in München fahren. Das betrifft 70.000 Autos alleine zugelassen in München. Ab Oktober soll dieses Fahrverbot dann auch für Euro 5-Fahrzeuge gelten. Gegen diese Entscheidung der rot-grünen Stadtregierung regte sich von Anfang an massiver Widerstand. Allen voran durch den Automobilclub Mobil in Deutschland e.V., der dazu bereits zwei Infoveranstaltungen organisierte, online eine Hilfe-Seite für Dieselfahrer eingerichtet…
Bild: München ist auch in 2022 wieder einmal Staustadt Nr. 1 in DeutschlandBild: München ist auch in 2022 wieder einmal Staustadt Nr. 1 in Deutschland
München ist auch in 2022 wieder einmal Staustadt Nr. 1 in Deutschland
Die neuesten Ergebnisse der Global Traffic Scorecard des Verkehrsinformationsanbieters INRIX sprechen auch in diesem Jahr wieder eine eindeutige Sprache. Die am 10. Januar 2023 veröffentlichten Daten zeigen auch für das Jahr 2022: München bleibt mit 74 Staustunden die staugeplagteste Stadt Deutschlands. Und auch in anderen Großstädten hierzulande sieht es kaum besser aus. Für den Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. ein Warnsignal, das von der Politik noch immer nicht ernst genommen wird. Autofahrer hingegen leiden tagtäglich unter dem Zus…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Missbrauch der Volksgesetzgebung darf nicht zur Bedrohung direkter Demokratie werdenBild: Missbrauch der Volksgesetzgebung darf nicht zur Bedrohung direkter Demokratie werden
Missbrauch der Volksgesetzgebung darf nicht zur Bedrohung direkter Demokratie werden
Hamburg, 2. Januar 2013 – Der zunehmende Missbrauch der Volksgesetzgebung durch interessenpolitische Organisationen wie Umweltverbände, kleine Parteien und Gewerkschaften kann zu einer Bedrohung der direkten Demokratie führen, warnt der Rechtsanwalt und parteilose Abgeordnete in der CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Walter Scheuerl. Volksgesetzgebungsverfahren …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Fodor, Berlin-Mitte zum LeiharbeitnehmerBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Fodor, Berlin-Mitte zum Leiharbeitnehmer
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Fodor, Berlin-Mitte zum Leiharbeitnehmer
… für die Stammbelegschaft gezahlten Arbeitslohn unterschreiten – eine Regelung des Arbeitsrechts, von der in der Praxis häufig Gebrauch gemacht wird. Die klassischen Gewerkschaften des DGB schließen entsprechende Tarifverträge zwar nicht ab. Es sind jedoch die Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA, die …
Bild: Die unsichere arbeitsrechtliche Position des LeiharbeitnehmersBild: Die unsichere arbeitsrechtliche Position des Leiharbeitnehmers
Die unsichere arbeitsrechtliche Position des Leiharbeitnehmers
… für die Stammbelegschaft gezahlten Arbeitslohn unterschreiten – eine Regelung des Arbeitsrechts, von der in der Praxis häufig Gebrauch gemacht wird. Die klassischen Gewerkschaften des DGB schließen entsprechende Tarifverträge zwar nicht ab. Es sind jedoch die Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA, die …
Zersplitterung der Tariflandschaft verhindern
Zersplitterung der Tariflandschaft verhindern
… Regelung der Tarifeinheit ein. Mit großer Sorge sieht die KAV-Geschäftsführerin die Möglichkeit durch das BAG-Urteil, dass nunmehr verstärkt einzelne Berufsgruppen eigene Gewerkschaften gründen. Diese fordern dann von den Arbeitgebern eigene Tarifverträge für spezialisierte Berufsgruppen innerhalb eines Betriebes. Claudia Pfeiffer fordert keine Monopolgewerkschaften. …
Bild: Die unsichere arbeitsrechtliche Position des LeiharbeitnehmersBild: Die unsichere arbeitsrechtliche Position des Leiharbeitnehmers
Die unsichere arbeitsrechtliche Position des Leiharbeitnehmers
… für die Stammbelegschaft gezahlten Arbeitslohn unterschreiten – eine Regelung des Arbeitsrechts, von der in der Praxis häufig Gebrauch gemacht wird. Die klassischen Gewerkschaften des DGB schließen entsprechende Tarifverträge zwar nicht ab. Es sind jedoch die Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA, die …
Bild: „Köpfchen gefragt“ - Viertklässler haben Spaß an MathematikBild: „Köpfchen gefragt“ - Viertklässler haben Spaß an Mathematik
„Köpfchen gefragt“ - Viertklässler haben Spaß an Mathematik
ngenieure aus“, erklärte der Dozent, „diese programmieren später Roboter, lösen knifflige Aufgaben und finden Lösungen für Alltagsprobleme - auch bei ihnen ist ‚Köpfchen gefragt‘“. Für die Nachwuchsakademiker ging anderthalb Stunden später nicht nur eine spannende Vorlesung zu Ende, es war auch ein großer Schritt in Richtung ihres neuen Lieblingsfachs getan.
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur unsicheren arbeitsrechtl. Position des LeiharbeitnehmersBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur unsicheren arbeitsrechtl. Position des Leiharbeitnehmers
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur unsicheren arbeitsrechtl. Position des Leiharbeitnehmers
… für die Stammbelegschaft gezahlten Arbeitslohn unterschreiten – eine Regelung des Arbeitsrechts, von der in der Praxis häufig Gebrauch gemacht wird. Die klassischen Gewerkschaften des DGB schließen entsprechende Tarifverträge zwar nicht ab. Es sind jedoch die Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA, die …
Bild: DGFP-Position zur TarifpluralitätBild: DGFP-Position zur Tarifpluralität
DGFP-Position zur Tarifpluralität
… „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ aufgehoben. Mit Bezug auf den Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes können nun mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften in einem Unternehmen gelten. Die DGFP bekennt sich vorbehaltlos zum Grundrecht der Koalitionsfreiheit und zum deutschen System der betrieblichen und überbetrieblichen Sozialpartnerschaft. …
Nur weiter so
Nur weiter so
Zur angeblichen Einigung der Bundesregierung mit den Gewerkschaften, im Rahmen des Hartz-Konzepts Leiharbeiter den normalen Beschäftigten gleich zu stellen und zur scharfen Kritik des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit daran, erklärt Harald Werner, gewerkschaftspolitischer Sprecher des Parteivorstandes: Es wäre ein großer Erfolg, wenn Leiharbeiter …
Zum Weltmännertag - Studie zu Jungen- und Männerpolitiken der Parteien
Zum Weltmännertag - Studie zu Jungen- und Männerpolitiken der Parteien
… Jungen, Vereinbarkeitsprobleme von Vätern oder Männergesundheit, die Parteienstudie gibt eine Übersicht über die Jungen-, Väter-, und Männerpolitiken der einzelnen Parteien und den Gewerkschaften. Für die Studie hat MANNdat die Aktivitäten der Parteien und Gewerkschaften insbesondere in den letzten drei Jahren ausgewertet. Außerdem wurden der Deutsche …
Sie lesen gerade: Kleine Gewerkschaften - Großer Ärger