openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur unsicheren arbeitsrechtl. Position des Leiharbeitnehmers

02.03.201114:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur unsicheren arbeitsrechtl. Position des Leiharbeitnehmers
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck

(openPR) Die erfreuliche Nachricht ist: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sinkt. Sieht man sich den deutschen Arbeitsmarkt aber genauer an, bietet sich ein differenziertes Bild. Denn gleichzeitig steigt die Zahl der Leiharbeitnehmer sprunghaft an – besonders in Berlin/Brandenburg. Derzeit sind mehr als doppelt so viel Leiharbeitnehmer in Brandenburg beschäftigt, als noch vor wenigen Jahren.



Grundsätzlich gilt, dass der Leiharbeitnehmer in dem Betrieb, in dem er beschäftigt, also „entliehen“ wird, gleich den dort festangestellten Arbeitnehmern zu behandeln ist. Er arbeitet zu denselben Arbeitsbedingungen, während derselben Arbeitszeiten und mit demselben Arbeitsgerät, wie die Stammbelegschaft. Er soll – so die arbeitsrechtliche Vorgabe im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kein Arbeitnehmer 2. Klasse sein.

Dennoch gilt auch: Ein Tarifvertrag darf den für die Stammbelegschaft gezahlten Arbeitslohn unterschreiten – eine Regelung des Arbeitsrechts, von der in der Praxis häufig Gebrauch gemacht wird. Die klassischen Gewerkschaften des DGB schließen entsprechende Tarifverträge zwar nicht ab. Es sind jedoch die Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA, die solche niedrigeren Löhne durch ihr Tarifsystem möglich machen. Sehr zum Ärger der klassischen Gewerkschaften, die ihren Kollegen vorwerfen, inhumane Dumpinglöhne möglich zu machen. Ferner genießen die Leiharbeitnehmer nicht denselben Kündigungsschutz – ihr Arbeitgeber ist nicht der Betrieb, bei dem sie arbeiten, sondern die Zeitarbeitsfirma.

Nimmt die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern überhand, kann dadurch das über Jahrzehnte aufgebaute und zäh verteidigte System des Kündigungsschutzes und gewerkschaftlich gestützter Hochlohnbereiche wirkungsvoll ausgehöhlt werden. Bei großen Unternehmen gibt es daher Betriebsvereinbarungen, die den Leiharbeitnehmer schützen sollen. Wichtiger Bestandteil solcher Betriebsvereinbarungen sind Übernahmeklauseln, die besagen, dass ein Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit fest im Unternehmen anzustellen ist.

Auf dem Weg zur Festanstellung bei einem großen Unternehmen trifft der Leiharbeitnehmer jedoch regelmäßig auf zwei Hürden. Erstens beginnt der Übergangszeitraum oft mehrere Monate oder sogar Jahre nach Beginn seiner Tätigkeit im Betrieb, so dass sich ein Leiharbeitnehmer, der dort bereits jahrelang arbeitet, dennoch erst am Beginn der Übergangszeit befinden kann. Zweitens kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass der Leiharbeitnehmer kurz vor Ablauf der Übergangszeit und der sicher geglaubten Festanstellung betriebsbedingt von der Zeitarbeitsfirma gekündigt wird – für den Leiharbeitnehmer eine doppelte Enttäuschung.

In solchen Fällen ist die Betriebsbedingtheit der Kündigung oft nur vorgetäuscht; in Wahrheit soll die Festanstellung im Großkonzern – und somit die Erweiterung der Konzernbelegschaft – buchstäblich im letzten Moment verhindert werden.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
mail: E-Mail

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 515799
 179

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur unsicheren arbeitsrechtl. Position des Leiharbeitnehmers“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm

Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. F…
Bild: Erklärungswert einer MietschuldenfreiheitsbescheinigungBild: Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Verzichtet der Vermieter damit auf alle zukünftigen Forderungen gegen den Mieter? Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die Frage nach der Rechtsfolge einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beschäftigte jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.11.2010, Aktenzeichen: 63 S 188/10). Ein Mieter sah die vom Vermieter ausgestellte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Beleg dafür an, dass der Vermieter ihm geg…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Der Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen DienstBild: Der Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst
Der Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Angleichungstarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst. Nach aktuellen Pressemitteilungen wird das Land Berlin bis Ende 2011 in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren. In diesem Fall würde für alle Angestellten eine einheitliche Wochenarbeitszeit von …
Bild: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines AufhebungsvertragsBild: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags
Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte rät zur Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, …
Bild: Die Klage vor dem Arbeitsgericht. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?Bild: Die Klage vor dem Arbeitsgericht. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?
Die Klage vor dem Arbeitsgericht. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Worauf müssen Arbeitnehmer achten? Soweit der Arbeitgeber Ansprüche nicht freiwillig erfüllt bzw. der Arbeitnehmer sich gegen die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wehren will, kann bzw. muss er seine Ansprüche im Wege …
Bild: Vorsicht bei Vereinbarungen über LohnkürzungenBild: Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen
Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzt sich fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber …
Bild: Kündigung während der Krankheit des Arbeitnehmers – ist das zulässig?Bild: Kündigung während der Krankheit des Arbeitnehmers – ist das zulässig?
Kündigung während der Krankheit des Arbeitnehmers – ist das zulässig?
Dazu nachfolgend ein Interview von Quang Lam mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Quang Lam: Einer der häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht ist der, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit nicht kündigen darf. Warum glauben so viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieses Märchen? Fachanwalt Bredereck: In …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden AngestelltenBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten (Begriff, Besonderheiten beim Kündigungsschutz, Anwendung von Tarifverträgen) Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb • zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, oder • Generalvollmacht …
Bild: Vorsicht bei Vereinbarungen über LohnkürzungenBild: Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen
Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte rät zur Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen, Nachteilen bei Abfindungen, Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. …
Bild: Vorsicht bei Vereinbarungen über LohnkürzungenBild: Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen
Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte rät zur Vorsicht bei Vereinbarungen über Lohnkürzungen, Nachteilen bei Abfindungen, Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld. Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck, zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck, zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?
Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck, zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Worauf müssen Arbeitnehmer achten?
… man eine Klage bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ohne Anwalt erheben. In der Regel ist aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, da im Arbeitsrecht viele Besonderheiten zu beachten sind. Soweit ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die Kosten für die Vertretung durch einen Fachanwalt …
Bild: Die unsichere arbeitsrechtliche Position des LeiharbeitnehmersBild: Die unsichere arbeitsrechtliche Position des Leiharbeitnehmers
Die unsichere arbeitsrechtliche Position des Leiharbeitnehmers
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin-Mitte zur unsicheren arbeitsrechtlichen Position des Leiharbeitnehmers (Kündigungsschutz, Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft) Die erfreuliche Nachricht ist: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sinkt. Sieht man sich den deutschen Arbeitsmarkt aber genauer …
Sie lesen gerade: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur unsicheren arbeitsrechtl. Position des Leiharbeitnehmers