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MS Deutschland – Zukunft bleibt ungewiss

Bild: MS Deutschland – Zukunft bleibt ungewiss
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Zukunft des Traumschiffs MS Deutschland bleibt ungewiss. Selbst eine Insolvenz der Betreibergesellschaft scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein. So wird zumindest Olaf Meier, der Geschäftsführer des Mehrheitsgesellschafters Callista Private Equity, in der Wirtschaftswoche zitiert.

„Ob es so weit kommt, ist fraglich. Aber die Zeichner der MS Deutschland-Anleihe werden sich wohl auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn um die MS Deutschland wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen, seien Restrukturierungsmaßnahmen unausweichlich. Und die Anleger sollen ihren Teil dazu beitragen. Die Rückzahlung der 2012 begebenen Anleihe am Ende der Laufzeit 2017, sei nach Aussagen Meiers jedenfalls nicht möglich.

Nicht die einzige schlechte Nachricht, die die Anleger auf der Gläubigerversammlung am 8. Oktober erhielten. Denn ihre Anleihe ist zwar mit dem „Traumschiff“ besichert, doch die MS Deutschland würde wohl kaum genug einbringen, um die Forderungen zu befriedigen. Es sei kein Markt für den Luxus-Liner vorhanden und selbst bei einer Verschrottung blieben wohl nur 4,5 Millionen Euro übrig.

Bei der Gläubigerversammlung am 8. Oktober sollte eigentlich u.a. darüber abgestimmt werden, ob die Gläubiger die fälligen Zinsen stunden und vorübergehend auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Allerdings war die Versammlung nicht beschlussfähig, so dass am 12. November in München ein neuer Anlauf unternommen wird. Cäsar-Preller empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, jetzt umgehend rechtlichen Rat einzuholen: „Die Situation ist schwierig und die Folgen der verschiedenen Szenarien für den Laien kaum überschaubar. Da viel Geld auf dem Spiel steht, sollten daher auch die Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden.“

Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein aber auch wegen Prospektfehlern. „Der Verkaufsprospekt sollte genau unter die Lupe genommen werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und dürfen kein falsches Bild von der Kapitalanlage zeichnen“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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