(openPR) Herbert Maier ist ein gewissenhafter Unternehmer und verantwortungsvoller Arbeitgeber. Erfolgreich führt er seit Jahren das kleine, traditionsreiche Familienhotel in idyllischer Seelage. Die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter und Gäste liegt ihm am Herzen. Doch jetzt sitzt er mit hochrotem Kopf inmitten eines Berges an Papier. Eine unüberschaubare Anzahl von Leitlinien, Literatur, Evaluationsbögen türmt sich auf seinem Schreibtisch. Wo soll er anfangen und wo aufhören? Der Kopf schmerzt. Er fühlt sich überfordert. Resigniert schiebt er die Stapel beiseite.
Seit Herbst letzten Jahres verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz auch Kleinstunternehmen zur Durchführung und Dokumentation der „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz“. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zeichnen die Arbeitgeber verantwortlich. Liegen psychische Belastungsfaktoren vor, sind die Unternehmer aufgefordert, gesundheitsfördernde Maßnahmen einzuleiten. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch tatsächlich die gewünschte Entlastung und Verbesserung bringen, müssen diese nach einem gewissen Zeitraum auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Gerade für Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe stellt die Beschäftigung mit diesem Thema Neuland dar. Während größere Unternehmen diese Aufgabe an die Fachkräfte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements delegieren können, müssen sich Arbeitgeber in kleineren Unternehmen selbst der Herausforderung stellen. Da ihnen das Expertenwissen zur Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz fehlt und sie auf Grund ihrer Unternehmensgröße kein eigenes Gesundheitsmanagement etablieren können, stellt die Inanspruchnahme professioneller externer Dienstleister einen gangbaren Weg dar. Auch Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften bieten Unterstützung an.
Interview:
Ihre Schulung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Warum?
Dr. Neumann: Kleine und mittlere Unternehmen besitzen weder die finanziellen noch die personellen Möglichkeiten, ein betriebsinternes Gesundheitsmanagement aufzubauen. Aus eigener Erfahrung als Unternehmerin – ich habe fast 20 Jahre lang eine kleine Klinik geleitet - weiß ich nur zu gut, dass sich in der Person des Kleinunternehmers alle Geschäftsaktivitäten der Firma bündeln. Er muss sich neben den Kernkompetenzen des Unternehmens um Personalfragen, Akquisition, Marketing und eben auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kümmern. Ein Unternehmer kann verständlicher Weise nicht ausgewiesener Experte für all diese Aufgaben sein.
Welche Erkenntnisse nimmt ein Unternehmer aus Ihrem Workshop mit?
Dr. Neumann: Ich lege großen Wert darauf, dass die Unternehmer eine strukturierte und in ihrem Unternehmen sofort umsetzbare Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Gefährdungsbeurteilung erhalten. Neben der Vermittlung des Grundlagenwissens dienen vor allem praxisorientierte Übungen dazu, ganz pragmatische Erfahrungen für die Umsetzung der Vorschriften zu sammeln. Dazu zählt auch die Bearbeitung konkreter Fragestellungen: Welche Umstände und Aufgaben können Arbeitnehmer psychisch belasten und warum? Wie erfolgt die Erhebung? Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen können der Belastung entgegenwirken? Wie wird eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt? Wie muss die Gefährdungsbeurteilung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend dokumentiert werden?
Somit wird der Arbeitgeber durch eine Schulung zum potentiellen Experten für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz?
Dr. Neumann: (lacht) Das wäre wahrlich zu viel verlangt. Wichtig erscheint mir, dass die Arbeitgeber für dieses Thema sensibilisiert werden. Psychische Gesundheit und Beziehungsgestaltung sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext sind eng miteinander verknüpft. Erst wenn mir selbst meine eigenen Bedürfnisse beispielsweise nach Wertschätzung, Anerkennung, Kreativität, Individualität und Sinnhaftigkeit bewusst sind, kann ich sie auch meinem Gegenüber zugestehen. Das entspannt Beziehungen ungemein.
Was kann die Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz im Unternehmen bewirken?
Dr. Neumann: Aus meiner Sicht ist die Gesetzgebung sinnvoll und weist in die richtige Richtung. Natürlich werden nicht alle Probleme von heute auf morgen aus der Welt geschaffen sein. Aber es wird ein Umdenken stattfinden. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung fordert auch die Arbeitgeber, wie schon gesagt, zur Selbstreflektion heraus. Und es wird ein konstruktiver Dialog mit den Arbeitnehmern angeregt, der auf beiden Seiten zu mehr Verständnis und Zufriedenheit führen wird. Vorausgesetzt natürlich, dass der Dialog sich nicht in gegenseitigen Vorwürfen und Schuldzuweisungen erschöpft. Hier müssen insbesondere die Arbeitgeber eine Atmosphäre des Vertrauens schaffen. Damit dies gelingt, biete ich auch Einzelcoaching für Führungskräfte oder meine Teilnahme an Analysegespräche im Unternehmen an.
In vielen Unternehmen stehen Kurse zur Stressbewältigung und Burnout-Prävention schon auf dem Programm. Wären solche Maßnahmen nicht ausreichend?
Dr. Neumann: Stress ist immer ein subjektiv empfundener Zustand. Sie kennen das sicher aus eigener Erfahrung. Was die eine Person stresst, bringt die andere noch lange nicht aus der Ruhe. Das liegt an unseren ganz individuellen Reaktionsmustern. Die Kurse regen dazu an, eigene Muster zu erkennen und Bewältigungsstrategien zu erlernen, um zukünftig gelassener in Stresssituationen zu reagieren. Im Gegensatz dazu fördert die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen strukturelle Umstrukturierungen und mehr Mut zur Kommunikation. Manchmal können schon kleine Veränderungen die Zufriedenheit und Arbeitsatmosphäre deutlich verbessern.













