openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Zuweisung gegen Entgelt: Wo endet Kooperation, wo beginnt Korruption?

18.09.201419:02 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Zuweisung gegen Entgelt: Wo endet Kooperation, wo beginnt Korruption?

(openPR) Die gesetzlichen Regelungen zur Zuweisung gegen Entgelt seien intransparent und schwammig, resümierte Rechtsassessor Jörg Hofmayer, Leiter der Honorarprüfung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, auf dem 15. Deutschen Medizin-rechtstag am 12. und 13. September 2014 in Berlin resümiert. „Das führt bei den Zuweisern zum einem zu Unsicherheit und zum anderen zu einem fehlenden Unrechtsbewusstsein.“

Die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ist sowohl nach dem geltenden Berufsrecht für Ärzte als auch dem Vertragsarztrecht verboten. Die Frage, wann von einer Zuweisung gegen Entgelt zu sprechen ist, sei oftmals schwer zu beurteilen, so Hofmayer. „Eine Prämie für jeden überwiesenen Patienten, ist ein klarer Fall einer unzulässigen Zuweisung. Bei Einladungen zum Abendessen dagegen, ist die Zulässigkeit schon schwieriger zu beurteilen – zumal der Grund für die Einladung ja auch in einer freundschaftlichen Verbindung liegen kann.“ Hofmayer verwies dabei auch auf die Causa Wulff.

Für mehr Transparenz fordert er klare rechtliche Regelungen: „Um durch das Verhalten Einzelner nicht einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stel-len, ist es erforderlich, einen klar umrissenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch festzuschreiben, der für alle im Gesundheitswesen Tätigen gilt, und sich nicht nur auf Ärzte bezieht.“ Den aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf sieht er daher als einen Schritt in die richtige Richtung.

Den Rückblick des 15. Deutschen Medizinrechtstags mit allen Vortragspräsentati-onen zum Download finden Sie unter:
www.mrbn.de/deutscher-medizinrechtstag/deutscher-medizinrechtstag-2014

Berlin, 17. September 2014

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 816668
 798

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Zuweisung gegen Entgelt: Wo endet Kooperation, wo beginnt Korruption?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Medizinrechts-Beratungsnetz

Bild: Gericht: Rente von Contergan-Geschädigtem wird nicht aufgrund nachträglichen Gutachtens gestrichenBild: Gericht: Rente von Contergan-Geschädigtem wird nicht aufgrund nachträglichen Gutachtens gestrichen
Gericht: Rente von Contergan-Geschädigtem wird nicht aufgrund nachträglichen Gutachtens gestrichen
Ein Mann, der wegen des Medikaments Contergan seit seiner Geburt an Fehlbildungen leidet, ist erfolgreich gerichtlich gegen die Streichung seiner Rente vorgegangen. Über den Fall berichtet Rechtsanwältin Karin Buder-Heckert, die den Mann vor Gericht vertrat. 2011 hatte der Kläger eine Erhöhung seiner Rente beantragt. Das daraufhin von der Conterganstiftung veranlasste Gutachten aber besagte, seine Gesundheitsschäden könnten nicht von Contergan verursacht sein. Die Stiftung kündigte an, die Zahlungen ganz einzustellen. Buder-Heckert klagte v…
Bild: Honorarärzte dürfen als Freelancer im Krankenhaus arbeitenBild: Honorarärzte dürfen als Freelancer im Krankenhaus arbeiten
Honorarärzte dürfen als Freelancer im Krankenhaus arbeiten
Vortrag von Prof. Dr. Peter Hanau auf 16. Deutschen Medizinrechtstag Honorarärzte können in Kliniken und Praxen einer zulässigen selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Prof. Dr. Peter Hanau. Darin hat der emeritierte Leiter des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Köln diverse, teils gegensätzliche Urteile und Gesetzestexte untersucht. Seine Ergebnisse sowie Details zu Dienstverträgen und der Haftung von Honorarärzten stellt er am 18. September 2015 im Rahm…

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Zeiten ärztlicher Kavaliersdelikte sind vorbei
Die Zeiten ärztlicher Kavaliersdelikte sind vorbei
… Regel seine Absicherung durch die Praxis. Junge Ärzte sollten bei einer Praxisübernahme die bislang üblichen Abläufe und Arbeitsweisen genau überprüfen. Praxiskooperationen können durchaus wirtschaftlich sein. Plumpe und unzulässige Arbeitsweisen, wie Zuweisung gegen Entgelt, Gewinnpooling bei Praxisgemeinschaften oder Abrechnungsbetrug sind aber nicht …
Ärzte in Brandenburg - Keine Prämien für Überweisungen
Ärzte in Brandenburg - Keine Prämien für Überweisungen
Entfachte Korruptionsdebatte verunsichert die Patienten Weder der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) noch der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) sind Fälle von Prämienzahlungen für Krankenhauseinweisungen im Land bekannt. Die Diskussion, die hierzu in den vergangenen Tagen in Gang gesetzt wurde, ist aus Sicht beider Institutionen überzogen …
Neue Unsicherheiten durch Anti-Korruptionsgesetz
Neue Unsicherheiten durch Anti-Korruptionsgesetz
Das viel diskutierte Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) ist am 31.05.2016 in Kraft getreten. Im Wesentlichen geht es um den neuen Straftatbestand der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Adressat dieser Strafvorschrift sind alle im Gesundheitswesen Tätigen, die sogenannten „Heilberufe“. Dazu zählen …
"Der verkaufte Patient" - Heißes Eisen auf dem 61. Urologen-Kongress mit anschließendem Pressegespräch
"Der verkaufte Patient" - Heißes Eisen auf dem 61. Urologen-Kongress mit anschließendem Pressegespräch
… Ärztliche Berufsordnung (MBO) ist eindeutig. So enthält der Paragraph 31 das explizite Verbot der "unerlaubten Zuweisung von Patienten gegen Entgelt". "Konstruierte Kooperationsverträge zwischen Niedergelassenen und Kliniken über vor oder nach dem Klinikaufenthalt erbrachte Leistungen des Zuweisers dienen der Rechtfertigung der Einweisungsvergütung, bleiben …
Bild: Sicherheitslücke SAP-BerechtigungBild: Sicherheitslücke SAP-Berechtigung
Sicherheitslücke SAP-Berechtigung
… – ohne betrügerische Absicht. Doch das kann ganz anders ausgehen! Wie schon im Buch „Schnelleinstieg in SAP GRC – Access Control“ dargelegt, sind Korruption, Verluste oder Datendiebstähle häufig auf ein mangelhaftes Berechtigungsmanagement zurückzuführen und verursachen weltweit enorme wirtschaftliche Schäden. Um sich davor zu schützen, hat SAP die …
Wettbewerbszentrale - Restriktive Regelung zur Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten
Wettbewerbszentrale - Restriktive Regelung zur Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten
… eine umfassende neue Regelung der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten in Kraft. Ausgangspunkt waren deutliche Hinweise auf Fehlentwicklungen in der Kooperation zwischen Fachärzten und Betrieben der Gesundheitshandwerke, insbesondere aus dem Bereich der Hörgeräteakustik und Orthopädie-Technik. Namentlich ging es hierbei um finanzielle …
Bild: Policy Brief mit neuen Erkenntnissen im Kampf gegen High-Level-KorruptionBild: Policy Brief mit neuen Erkenntnissen im Kampf gegen High-Level-Korruption
Policy Brief mit neuen Erkenntnissen im Kampf gegen High-Level-Korruption
Korruption, im Allgemeinen als Missbrauch öffentlicher Ämter für private Vorteile definiert, betrifft Gemeinden weltweit. Sie untergräbt bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte, schwächt das Vertrauen in Institutionen und behindert wirtschaftlichen Fortschritt. Das von der Europäischen Union im Rahmen des Programms Horizon Europe finanzierte …
Viele Ärzte unterschätzen die Folgen von Fangprämien und Rückvergütungen
Viele Ärzte unterschätzen die Folgen von Fangprämien und Rückvergütungen
es Bundesgerichtshofes noch im ersten Halbjahr 2012 entscheiden. Ihm liegen zwei entsprechende Verfahren vor. Hiebl: „Um die Tragweite zu verdeutlichen: Wenn der Große Senat die Amtsträgereigenschaft bejaht, bedeutet das das Ende jeglichen Pharma-Marketings, da dann wirklich jede Dankeschöngabe als Korruption gesehen wird.“ Infos: www.ehm-kanzlei.de
Bild: Versorgungsmanagement im IT-UmfeldBild: Versorgungsmanagement im IT-Umfeld
Versorgungsmanagement im IT-Umfeld
… einerseits die Verflechtung der bisher getrennten Versorgungsstrukturen, andererseits kommt es zum nachhaltigen Einfluss des Wettbewerbsrechts sowie der Antikorruptionsregeln in den Beziehungen der Leistungssektoren. Nach 18-monatiger Vorbereitungszeit ist das Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 ab sofort online unter www.versorgungsmanagement.eu für …
Empfehlungspraxis der Ärzte auf dem Prüfstand
Empfehlungspraxis der Ärzte auf dem Prüfstand
An Ärzte werden vielfach Kooperationsideen von anderen medizinischen Leistungserbringern, Pharmaunternehmen und sogar Versicherungsunternehmen herangetragen. Zum Teil ist das Ziel ein gegenseitiges Empfehlungsmarketing ohne unmittelbare finanzielle Anreize jeglicher Art. Oft wird dem Arzt aber auch eine Gegenleistung gewährt, sei es eine vom Arzneimittelhersteller …
Sie lesen gerade: Zuweisung gegen Entgelt: Wo endet Kooperation, wo beginnt Korruption?