openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Empfehlungspraxis der Ärzte auf dem Prüfstand

08.06.201114:10 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) An Ärzte werden vielfach Kooperationsideen von anderen medizinischen Leistungserbringern, Pharmaunternehmen und sogar Versicherungsunternehmen herangetragen.

Zum Teil ist das Ziel ein gegenseitiges Empfehlungsmarketing ohne unmittelbare finanzielle Anreize jeglicher Art. Oft wird dem Arzt aber auch eine Gegenleistung gewährt, sei es eine vom Arzneimittelhersteller gesponserte „Fortbildungsreise“, die Kaffeemaschine als Weihnachtsgeschenk des benachbarten Apothekers oder sogar die Beteiligung des Arztes am Unternehmen des Kooperationspartners. Die Kreativität der Beteiligten ist unerschöpflich. Der Grundsatz der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten und das Verbot, Patienten ohne hinreichenden Grund zuzuweisen, wie es in den ärztlichen Berufsordnungen klar normiert ist, geraten bei den Beteiligten dabei häufig in den Hintergrund.



Weniger locker sieht dies der Bundesgerichtshof (BGH), der dem Vertrauen des Patienten in eine ausschließlich an medizinischen Erwägungen ausgerichteten Behandlung eine hohe Bedeutung zumisst. Entsprechend streng ist der BGH, was Empfehlungen des Arztes angeht. Unter das Zuweisungsverbot subsumiert er alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer, die der Arzt von sich aus abgibt. Nur wenn der Patient den Arzt selbst um eine Empfehlung bittet oder nach einer kostengünstigen Versorgung fragt, darf der Arzt einen Anbieter nennen.

Eine weitere Ausnahme vom Zuweisungsverbot kann die Qualität der Versorgung darstellen. Dies ist der Fall, wenn die Zuweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. Allein die aus langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrung oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen jedoch nicht.

Darüber hinaus hat der BGH betont, dass auch Zuweisungen von Patienten an Unternehmen von Leistungserbringern, an denen der Arzt beteiligt ist, unter das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt fallen. Das gilt nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern gerade auch für Patientenzuführungen an Apotheken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen.

Generell umfasst der Begriff der Zuweisung laut BGH alle Fälle der Überweisung und Zuweisung sowie Empfehlung gegenüber Patienten. Unzulässig ist eine solche Patientenzuführung an einen anderen Leistungserbringer immer dann, wenn der Arzt dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt. Das ist das entscheidende Kriterium.

Fazit:
Das aus Sicht der Ärzte strenge Urteil des BGH (Az.: I ZR 111/08) sollte zum Anlass genommen werden, die eigene Empfehlungspraxis kritisch zu überdenken. Bei Verstößen gegen das vom BGH spezifizierte Zuweisungsverbot können erhebliche Konsequenzen drohen. Das fehlerhafte Verhalten ist strafrechtlich relevant. Der Arzt hat in der Folge mit einer hohen Geldstrafe, wenn nicht mit Freiheitsentzug zu rechnen. Mit einem Strafverfahren einher geht dann der Entzug der Approbation und der Zulassung. Immer wieder hören wir in der Praxis: „Das macht doch jeder, ich bin doch dumm, wenn ich es nicht auch mache ...“. Obige Entscheidung wird dazu führen, dass immer enger kontrolliert wird und eine Vielzahl von Ärzten erhebliche rechtliche Probleme bekommen werden. Schlau ist also der, der sich an das Zuweisungsverbot hält!

Autorin: Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis in München
www.ecovis.com

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 544715
 1405

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Empfehlungspraxis der Ärzte auf dem Prüfstand“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Zum 1. September 2016 gründen Ecovis und die Steuerberatungsgesellschaft RTS ein Gemeinschaftsunternehmen. Die „ECOVIS RTS Ostwürttemberg Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG“ mit Sitz in München/Stuttgart soll die Präsenz von RTS und Ecovis in der wirtschaftsstarken Region Ostwürttemberg ausbauen. Erst im Februar hatten Ecovis, eines der weltweit führenden Beratungsunternehmen für den Mittelstand, und die in Baden-Württemberg beheimatete RTS Steuerberatungsgesellschaft ihre enge Zusammenarbeit angekündigt. Gemeinsames Ziel ist es, die …
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Die Errichtung einer Familien- oder Unternehmensstiftung ermöglicht es, das Vermögen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zur zielgenauen Ausgestaltung gehört allerdings eine gründliche Vorbereitung. Im Zuge einer Nachfolgeregelung gibt es viele Handlungsalternativen, aber auch Risiken. Streit in der Familie, Abfindungen oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen können zu betrieblichen Liquiditätsengpässen führen und sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vor besonderen Herausforderungen stehen Eigentümer, wenn sich in der …

Das könnte Sie auch interessieren:

Doccura wird hoher Datenschutz und hohe Datensicherheit erneut bescheinigt
Doccura wird hoher Datenschutz und hohe Datensicherheit erneut bescheinigt
… der Hochschule Deggendorf zur Telemedizin lehrt ob der Notwendigkeit digitaler Möglichkeiten auch in der Gesundheitsbranche. Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit stand auf dem Prüfstand Der sichere Umgang mit personenbezogenen Daten stand bei der Re-Zertifizierung ebenso auf dem Prüfstand, wie eine sichere Verbindung während der Videosprechstunde …
Bild: "Zuhause sicher" - erfolgreiche Einbruchprävention seit 15 JahrenBild: "Zuhause sicher" - erfolgreiche Einbruchprävention seit 15 Jahren
"Zuhause sicher" - erfolgreiche Einbruchprävention seit 15 Jahren
… Menschen die Gewissheit, in den eigenen vier Wänden sicher zu sein“, so Herbert Reul. Als gemeinnütziger Verein ist „Zuhause sicher“ allein der polizeilichen Empfehlungspraxis verpflichtet. Nach ihren Vorgaben werden ratsuchende Mieter und Eigentümer zum Einbruchschutz informiert, auf ihrer Basis wird Sicherheitstechnik montiert, und nach ihren Maßgaben …
Bild: Hartmann Tresore ist neuer Partner im Netzwerk „Zuhause sicher“Bild: Hartmann Tresore ist neuer Partner im Netzwerk „Zuhause sicher“
Hartmann Tresore ist neuer Partner im Netzwerk „Zuhause sicher“
… Sicherheitsgefühl. Brände können eine Existenz vernichten und sogar Leben kosten. Einbruchhemmende Fenster und Türen, elektronische Sicherheitstechnik, geprüfte Tresore und Rauchmelder gehören zur Empfehlungspraxis von Polizei und Feuerwehr. Das Netzwerk „Zuhause sicher“ verbindet den Einsatz von Polizei und Feuerwehr mit dem Engagement von Fachhandwerkern und …
Zahnarztpraxis mit Kommunikationskonzept ins neue Jahr
Zahnarztpraxis mit Kommunikationskonzept ins neue Jahr
… jüngeren Zahnärzten durchaus auf Interesse trifft. Die zahnärztlichen Teams werden demzufolge wachsen. Hinreichend Gründe, die Kommunikationsfähigkeit der eigenen Praxis auf den Prüfstand zu stellen. „Praxiskommunikation ist ein äußerst sensibler und erfolgsträchtiger Prozess. Es lohnt sich, intensiv über konkrete Konzepte nachzudenken“, meint Kerstin …
Bild: Neue Informationsseite für "Qualitäts-Zahnersatz made in Germany“ geht online.Bild: Neue Informationsseite für "Qualitäts-Zahnersatz made in Germany“ geht online.
Neue Informationsseite für "Qualitäts-Zahnersatz made in Germany“ geht online.
… Billig-Zahnersatz sowie Zahnersatz-Auktionsportale kritisch beleuchtet. So kann sich der Patient auch auf diesem Gebiet eine eigene Meinung bilden. Auch die Empfehlungspraxis einiger Krankenkassen in Bezug auf zahntechnische Leistungen und das Thema Zahnzusatz-Versicherung werden berücksichtigt. Die Zahntechniker-Innung Rheinland-Pfalz möchte mit dieser Seite …
Bild: Erster Massivhaushersteller bietet „Zuhause sicher“-PlakettenhausBild: Erster Massivhaushersteller bietet „Zuhause sicher“-Plakettenhaus
Erster Massivhaushersteller bietet „Zuhause sicher“-Plakettenhaus
… hält, was sie verspricht, arbeiten wir mit Produkten, die ihre Einbruchhemmung gemäß DIN nachgewiesen haben und damit die Anforderungen aus der polizeilichen Empfehlungspraxis erfüllen“, erklärt Stasko. Denn dass die Umsetzung der polizeilichen Empfehlungen zum Einbruchschutz wirksam ist, zeigt das Netzwerk „Zuhause sicher“. Über 4.000 Präventionsplaketten …
Die besten BU-Tarife: uniVersa überzeugt beim Leistungsrating von softfair
Die besten BU-Tarife: uniVersa überzeugt beim Leistungsrating von softfair
Die softfair analyse GmbH hat die Qualität von Berufsunfähigkeitsversicherungen untersucht. Beim BU-Leistungsrating kamen 167 Tarife von 38 Produktanbietern auf den Prüfstand. In dem aufwendigen Analyseverfahren schauten sich die Analysten 49 Regelungs- und Leistungsbereiche der Bedingungswerke gefiltert nach sieben Personengruppen im Detail an. Dies …
Bild: 22. Deutscher Präventionstag: „Zuhause sicher“ bringt Einbruchschutz-Akteure zusammenBild: 22. Deutscher Präventionstag: „Zuhause sicher“ bringt Einbruchschutz-Akteure zusammen
22. Deutscher Präventionstag: „Zuhause sicher“ bringt Einbruchschutz-Akteure zusammen
… erfolgreich für Einbruchprävention (und Brandvorbeugung) ein. Inhaltlicher roter Leitfaden für die gemeinsame Kommunikation und das Handeln jedes Einzelnen ist die polizeiliche Empfehlungspraxis. Eine konkrete Ausprägung findet dies z. B. darin, dass Errichter mit den entsprechenden Tätigkeitsbereichen auf den jeweiligen polizeilichen Adressennachweisen …
Geprüfte Sicherheit bei Augenoperationen - TÜV-Plakette für LASIK-Operationen
Geprüfte Sicherheit bei Augenoperationen - TÜV-Plakette für LASIK-Operationen
… Direktor der Artemis Laserklinik in Frankfurt, die als eine von vier Kliniken in Deutschland das Gütesiegel „LASIK-TÜV“ trägt. Ausstattung und Ärzte auf dem Prüfstand Wie bei der TÜV-Plakette beim Auto kontrollieren die Prüfer nach strengen Kriterien, Richtlinien und Anforderungen. So nehmen die Kontrolleure, bestehend aus einem technischen Gutachter …
Bild: Neue Netzwerk-Homepage: frisches Design, zusätzliche Infos, mehr ServiceBild: Neue Netzwerk-Homepage: frisches Design, zusätzliche Infos, mehr Service
Neue Netzwerk-Homepage: frisches Design, zusätzliche Infos, mehr Service
… Gestaltung von Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Räumen vor. In allen Themenbereichen berücksichtigt der neue Internetauftritt selbstverständlich auch die an die neue DIN EN 1627 ff. angepasste Empfehlungspraxis der Polizei. Weitere Informationen zum Netzwerk „Zuhause sicher“ unter www.zuhause-sicher.de oder bei Carolin Münker, Tel.: (0251) 705 1172,
Sie lesen gerade: Empfehlungspraxis der Ärzte auf dem Prüfstand