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Wer teilt, hat Recht: Gericht spricht Urteil zu Gunsten von Autonetzer

15.09.201418:42 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Autonetzer, der deutsche Marktführer für privates Carsharing, wehrte erfolgreich eine Klage der Lobbyisten des Bundesverbands deutscher Autovermieter ab. Das Landgericht Berlin urteilte nun klar zu Gunsten von Autonetzer. Das Urteil hat auch positive Signalwirkung für die Sharing Economy.



Das Urteil gibt den Nutzern und Betreibern des privaten Carsharing ein gutes und sicheres Gefühl beim privaten Autoteilen. Die Lobbyisten hatten Autonetzer vor rund einem Jahr verklagt. Dabei hatten sie versucht, das private Autoteilen schlecht zu machen und forderten, dass jeder private Autoteiler dieselben Auflagen erfüllen soll wie Sixt & Co.
Vor Gericht hat sich jedoch die Argumentation von Autonetzer durchgesetzt. Autonetzer ist überzeugt, dass das erstinstanzliche Urteil auch bestätigt würde, falls die Kläger in Berufung gehen.

• Autonetzer ist als Plattform für das gelegentliche Teilen des eigenen Autos angelegt. Ein klarer Unterschied zu gewerblichen Vermietern, bei denen Fahrzeuge professionell vermietet und stets nur von Dritten genutzt werden. Daher konnte das Gericht nicht erkennen, dass die Vermietung im Rahmen des privaten Carsharing generell gewerbsmäßig sein sollte.

• Der Verband hatte vom „Tod der Verkehrssicherheit“ gesprochen. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die spezielle Carsharing-Zusatzversicherung, die Community-Funktionen und Nutzerbewertungen der Autos hat Autonetzer sichere und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen. Für das Gericht war nicht ersichtlich, warum die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet sein sollte – denn auch für private Autos gelten strenge TÜV-Regeln und zudem werden die Autos vom Eigentümer die meiste Zeit selbst genutzt.

„Wir freuen uns über dieses klare Urteil für uns und unsere Nutzer“, sagt Sebastian Ballweg, Gründer von Autonetzer. Mit Blick auch auf andere innovative Angebote der Sharing Economy im Kampf gegen Lobby-Verbände fügt er hinzu: „Die Strategie der Lobbyisten, Innovationen zu bekämpfen und Ängste zu schüren hat nicht gefruchtet. In jeder Branche gelten spezifische Regeln; bei uns steht privates nicht-gewerbliches Handeln im Vordergrund. Unser Modell zeigt, dass auch mit den heutigen Gesetzen sehr wohl zwischen privat und gewerblich unterschieden werden kann.“

Das Autonetzer-Urteil ist auch ein positiver Meilenstein für die Sharing Economy. „Wir setzen uns leidenschaftlich für die Sharing Economy ein und wünschen uns mit unserer Petition auch ein klares positives Bekenntnis von der Politik“, erklärt Sebastian Ballweg, „schließlich profitieren alle von den gesellschaftlichen Vorteilen des Teilens, der Schonung von Ressourcen und der Entlastung des Verkehrs.“

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