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JÜNGSTER RICHTERENTSCHEID - ONLINE-REISEAGENTUREN DÜRFEN RYANAIR-TICKETS VERKAUFEN

03.02.200908:15 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: JÜNGSTER RICHTERENTSCHEID - ONLINE-REISEAGENTUREN DÜRFEN RYANAIR-TICKETS VERKAUFEN

(openPR) Ein neues Urteil ergänzt die vorangegangenen Entscheidungen verschiedener europäischer Gerichte und bestätigt, dass die Billigfluggesellschaft nicht das Recht hat, Online-Vermittlungsagenturen und Online-Preisvergleichern wie Bravofly das Vergleichen und den Verkauf ihrer Flugtickets zu verbieten.



Chiasso, 02. Februar 2009 – Bravofly nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass ein europäischer Richter erneut zu Gunsten des Verbraucherrechts entschieden hat. Dementsprechend haben die Verbraucher das Recht, im Internet verschiedene Angebote zu vergleichen und ihre Flugtickets bei der bevorzugten Internetseite zu buchen.

Vorigen Sommer hatte Ryanair eine umfangreiche Medienkampagne gestartet und Bravofly sowie anderen Online-Vermittlungsagenturen vorgeworfen, auf ihren Internetseiten unrechtmäßig Flugtickets der Billigfluggesellschaft zu verkaufen. Gleichzeitig hatte Ryanair europaweit eine Reihe von Rechtsstreiten initiiert und die wichtigsten Online-Vermittlungsagenturen verklagt. Die europäischen Richter haben zugunsten der Vermittlungsagenturen entschieden, um eine angemessene Verbraucherinformation und Markttransparenz sowie das Recht der freien Wahl der Verbraucher zu gewährleisten.

Mit dem jüngsten Urteil vom 23. Januar 2009 hat das Gericht in Barcelona eine abermalige Beschwerde von Ryanair gegen eine spanische Online-Vermittlungsagentur abgewiesen und das Recht der Reiseunternehmen anerkannt, auf anderen Internetseiten die Flugtickets der Billigfluglinie zu verkaufen und somit, auch ohne eine vorherige Genehmigung von Ryanair, die typische Tätigkeit einer Vermittlungsagentur auszuüben. Darüber hinaus hat der Richter darauf verwiesen, dass das Internet den Austausch von Informationen und die Kommunikation ermöglicht und dass die Billigfluggesellschaft, wenn sie selbst diesen Informationskanal verwendet, um ihre Flüge und Tarife zu veröffentlichen, der Verbreitung der Dienstleistungen unter den Verbrauchern keinen Riegel vorschieben darf.

Das jüngste Urteil des Gerichts in Barcelona schließt sich verschiedenen früheren gerichtlichen Entscheidungen anderer wichtiger europäischer Richter an, die in den vergangenen Monaten die Position von Ryanair beanstandet hatten. Bereits im November 2007 und im September 2008 waren entsprechende Urteiler vorausgegangen.

Ein Urteil wird auch von einem Schweizer Gericht erwartet, an das sich Bravofly gewendet hat. Es soll die Rechtmäßigkeit der Handlungen von Ryanair vor dem Hintergrund unlauteren Wettbewerbs prüfen.

Der irische Billigflieger hatte mehrmals versucht, sich durch Verzögerungshandlungen eines Urteils zu entziehen. Der Amtsrichter von Lugano hat mit einer Verfügung am 27. Januar 2009 jedoch die Dringlichkeit des Verfahrens festgestellt und die Aussetzungsanträge von Ryanair abgelehnt.

Fabio Cannavale, Gründer von Bravofly, kommentiert folgendermaßen: „Die Urteile bestätigen das, was wir bereits wussten: Die im Sommer gestartete Kampagne von Ryanair hatte keine rechtliche Grundlage. Im Gegenteil, sie war eine reine Einschüchterungsaktion gegenüber den tarifvergleichenden Internetseiten, aber im besonderen Maße gegenüber den Kunden. Heute wird es immer deutlicher, dass Ryanair sich einzig und allein der Konkurrenz entziehen wollte und somit das Recht des Kunden auf freie Wahl einzuschränken drohte. Eine Absicht, die natürlich kein europäischer Richter unterstützen kann.“

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