(openPR) Mit einer ungewöhnlichen \'Willenserklärung zu PND und PID\' ordnete Dieter Egert als gesetzlicher Vertreter ungeborener Kinder ein weitgehendes Verbot an. Im September 2014 untersagte er die Durchführung von gentechnischen Untersuchungen an Ungeborenen, die für das Kind nutzlos sind. Außerdem forderte er die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der schwangeren Mutter bei allen pränatalen Diagnosen, zu denen keine pränatale bzw. fetale Therapie zur Verfügung steht. Die Willenserklärung wurde im Januar 2015 allen deutschen Frauenärzten zugestellt, und dadurch rechtswirksam. Ein Verstoß gegen seine Willenserklärung sei strafbar.
Bei Risikoschwangerschaften führt ein auffälliges PND-Ergebnis oftmals zu einer Abtreibung, zumal sich der Arzt damit gegen Schadensersatzansprüche der Eltern bei Geburt eines behinderten Kindes absichert. So hat beispielsweise die Geburtenzahl von Kindern mit Down-Syndrom bereits um 90% abgenommen. Nach Egerts Darstellung sei das nicht hinnehmbar. Da er selbst Zwillingsschwestern hat, die seit ihrer Geburt stark geistig behindert waren, wisse er durchaus, vor welche Herausforderung dadurch eine Familie gestellt werde. Er habe aber auch selbst erlebt, dass diese Kinder umso mehr geliebt wurden. Die Geburt von behinderten Menschen müsse akzeptiert werden, denn die entscheidenden Dinge des Lebens könne man weder planen noch kaufen. Für chronisch Kranke bedeute ihre Abtreibung die denkbar schlechteste Therapie. Grundsätzlich dürften Behinderte vor der Geburt ebenso wenig wie später als lebensunwert behandelt oder gar getötet werden. Niemand dürfe ihnen die Chance auf ihr Lebensglück nehmen, welches bei Weitem nicht nur von ihrer Gesundheit abhängen würde.
Egert wurde bereits 1990 vom Vormundschaftsgericht als Pfleger für alle Ungeborenen Kinder in Deutschland bestellt, um diese rechtlich in allen Fragen rund um pränatale Tötungen zu vertreten, auch gegenüber den Sorgeberechtigten. Durch eidesstattliche Erklärung hatte er sich dabei verpflichtet, deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. In seinem Anschreiben an das Bundeskanzleramt und die Bundesärztekammer vom 1. September weist Egert darauf hin, dass nach dem Gendiagnostikgesetz prinzipiell jede betroffene Person einer gentechnischen Untersuchung widersprechen, sowie allgemein auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht bestehen kann. Da es nur sehr wenige Diagnosen gibt, die überhaupt pränatal zu behandeln sind, sei eine PND in aller Regel nicht im Interesse des Kindes. Als Rechtsvertreter ungeborener Menschen könne und müsse er daher zu deren Nutzen diese stellvertretende Erklärung abgeben. Durch den möglichen Interessenkonflikt zwischen Mutter und Kind gelte dies auch gegenüber den Sorgeberechtigten.













