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MCM Investor Management AG: Risiko Kündigung

Bild: MCM Investor Management AG: Risiko Kündigung

(openPR) Wer Mieter einer Eigentumswohnung ist, muss immer damit rechnen, dass Eigenbedarf angemeldet wird – was in diesem Fall zu tun ist

Magdeburg, 05.09.2014. Immer mehr Mieter müssen sich mit der Gefahr auseinandersetzen, ihr Dach über dem Kopf zu verlieren – weil es nun mal nicht ihr Dach ist. Laut Berichten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist die Anzahl umgewandelter Miet- in Eigentumswohnungen im Jahr 2013 um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden knapp 9200 Wohnungen umgewandelt. „Vor allem Berlin ist von diesen alarmierenden Zahlen betroffen“, wissen die Experten der MCM Investor Management AG.



Demnach erfolgten die meisten Umwandlungen erneut am Prenzlauer Berg (1500 Miet- zu Eigentumswohnungen), gefolgt von Kreuzberg (921 Umwandlungen) und Charlottenburg (657). Überproportional war der Anstieg von mehr als 50 Prozent unter anderem in Neukölln. „Das zeigt auch, dass die ehemals in Berlin so vernachlässigten Stadtteile immer mehr an Wertigkeit gewinnen“, so MCM Investor Management AG. Vielfach würde das Thema Eigenbedarf einfach nur ausgenutzt.

In der Hauptstadt gilt zwar eine zehnjährige Sperrfrist, welche die Mieter vor Kündigung wegen Eigenbedarf schützt. Dennoch wird oft Druck auf die Mieter ausgeübt, um den Auszug zu beschleunigen. „Eine Gefahr besteht darin, dass viele Mieter nicht einmal wissen, dass sie in einer Eigentumswohnung leben“, erklären die Experten der MCM Investor Management AG. Viele Menschen machen sich beim Unterschreiben des Mietvertrages keine Gedanken darüber. „Wenn man sich als Mieter für ein Mehrparteienhaus einer Wohnungsgesellschaft entscheidet, besteht ein geringeres Risiko gekündigt zu werden“, raten die MCM-Experten vor allem den Mietern, die längerfristig planen, in der Immobilie zu bleiben. „Wer sich im Vorfeld absichern will kann außerdem Einsicht ins Grundbuch nehmen.“

Des Weiteren gilt bundesweit die Kündigungssperrfrist für drei Jahre ab dem Kauf. Die Länder können diese Frist sogar noch einmal verlängern. Dies betrifft Städte und Regionen, wo der Wohnraum besonders knapp ist. „Prinzipiell gelten die gleichen Regeln wie bei jeder Eigentumswohnung“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG. „Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate und kann sich um einige Monate verlängern, abhängig davon, wie lange der Mieter schon in der Wohnung lebt.“

Weitere Informationen unter http://www.mcm-investor.de

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