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MCM Investor Management AG: Mieter hat das Hausrecht an seiner Mietwohnung

07.09.201810:17 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: MCM Investor Management AG: Mieter hat das Hausrecht an seiner Mietwohnung

(openPR) Vermieter und Hausverwaltung haben keine Befugnis, die Mietwohnung zu betreten – der Mieter hält das Hausrecht innen

Magdeburg, 06.09.2018. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit einer Situation, die schon etlichen Mietern widerfahren ist: Der Vermieter oder ein Mitarbeiter der Hausverwaltung steht unangekündigt in der Mietwohnung. „Viele Mieter verunsichert diese Situation. Fakt ist jedoch, dass das unbefugte Betreten der Mietsache seitens des Vermieters oder der Hausverwaltung verboten ist“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Dies bestätigt auch der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. „Das sogenannte Hausrecht an der Mietwohnung hält ausschließlich der Mieter inne. Im Zweifelsfall kann er sogar Dritte hindern, in das Mietobjekt zu gelangen“, so die MCM Investor Management AG weiter. Das Gesetz geht sogar so weit, dass der Mieter den Vermieter sogar rausschmeißen darf, sollte dieser gegen seinen Willen und oder unangekündigt vor der Tür stehen. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az.: VIII ZR 289/13) darf der Mieter den Vermieter sogar aus dem Haus jagt, unter keinen Umständen gekündigt werden. „Vermieter, die sich ohne Weiteres Zugang zum Mietobjekt verschaffen, begehen eindeutig Hausfriedensbruch und kann dafür bestraft werden“, erklären die Immobilienexperten aus Magdeburg weiter. „Dies gilt nicht nur für den Vermieter, sondern auch für Hausmeister und Hausverwalter. Der Mieterbund legt sogar fest, dass keine der oben genannten Personen überhaupt einen Zweitschlüssel besitzen darf. Nutzt der Vermieter den Zweitschlüssel während der Abwesenheit der Mieter, dürfen diese die gesamten Schlösser austauschen. Außerdem ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung seitens der Mieter“, betont die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Abschließend betonen sie, dass das Hausrecht nicht nur Mieter gilt, sondern auch für die Besucher von Mietern. „Der Vermieter darf dem Mieter keine Vorschriften über den Empfang und die Häufigkeit von Besuchern machen“, so die MCM Investor Management AG abschließend.

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