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Taxi Deutschland beantwortet FAQs zum Uberpop-Verfahren

Bild: Taxi Deutschland beantwortet FAQs zum Uberpop-Verfahren

(openPR) Frankfurt am Main, 4.9.2014

Frage: Uber ignoriert die einstweilige Verfügung. Was sagen Sie dazu?

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die App Taxi Deutschland betreibt: „Uber hat schon vorher das deutsche Verbraucherschutzrecht ignoriert. Darum haben wir damit gerechnet, dass Uber erstens die einstweilige Verfügung ignoriert und zweitens Widerspruch einlegt und die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt. Das ist keine Überraschung für uns.“



Frage: Wie reagiert Taxi Deutschland?

Schlenker: „Uber ist ja in Deutschland nur vereinzelt vertreten. Wir unternehmen Testfahrten in rund fünf deutschen Städten, sammeln gerichtsfeste Beweise und beantragen dann beim Landgericht Frankfurt die Festsetzung von empfindlichen Ordnungsgeldern.“

Frage: Wie sieht das Prozedere aus und wie lange kann das dauern?

Schlenker: „Man sieht den Fahrern und Autos nicht an, ob sie konzessioniert und genehmigt sind. Darum stellen wir je erfolgter Fahrt anhand des Kennzeichens durch die Behörde fest, wer der Halter des Fahrzeuges ist. Mit dieser Auskunft erfragen wir dann wiederum, ob Wagen und Halter konzessioniert sind. Alle Beweise dokumentieren wir in gerichtsfester Form. Wir sind hier von der Bearbeitungszeit der Behörden abhängig, da können zwei bis drei Wochen vergehen.“

Rechnen Sie mit Schwierigkeiten bei den Testfahrten?

Schlenker: „Aktuell schickt Uberpop häufig Uberblack-Fahrer und -Fahrzeuge, die konzessioniert sind. Gegen Uberblack haben wir übrigens nichts, solange die sich an die Regeln halten.“

Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass es dazu kommt, dass Sie Ordnungsgeld beantragen?

Schlenker: „Wir werden auf jeden Fall den Antrag stellen, Ordnungsgelder zu verhängen. Wir wissen aber nicht, wie schnell das Landgericht Frankfurt einen Ordnungsgeldbeschluss erlässt. Es ist auch möglich, dass es zuerst zur mündlichen Verhandlung kommt.“

Frage: Was, glauben Sie, können die Zwangsgeldzahlungen bewirken?

Schlenker: „Das Gericht hat mit 250.000 Euro die Zwangsgeld-Obergrenze gewählt. Aber selbst wenn das Unternehmen täglich zehn Jahre lang 250.000 Euro Strafe zahlen müsste, wäre bei Uber noch Kapital übrig. Wir reden über kein kleines Startup, hinter Uber stehen Milliardeninvestments von Goldman Sachs und Google.
Will die deutsche Justiz von diesem Unternehmen ernst genommen werden, müssen die Strafen, die das Landgericht verhängt, entsprechend ausfallen.“

Frage: Angeblich ist Deutschland ein wichtiger Markt für Uber, der stark wächst. Was sagen Sie dazu?

Schlenker: "Auf sehr niedrigem Niveau lässt sich leicht „stark wachsen“. Überprüfbar ist das alles nicht, denn Uber gibt keine Zahlen heraus. Am Dienstag hat allein jede Redaktion einen Journalisten auf Testfahrt geschickt, praktisch jeder Fahrer berichtete den Journalisten, mehrere Kollegen gefahren zu haben. So viel wie durch diese Testfahrten hat Uber wahrscheinlich vorher im ganzen Jahr nicht umgesetzt. Demgegenüber stehen rund 500 Millionen Taxifahrten in Deutschland pro Jahr. Zehntausende Taxis lassen sich beispielsweise kostenlos per App Taxi Deutschland bestellen.“

Uber drohte in Berlin unverhohlen mit Schadensersatzforderungen. Wie geht Taxi Deutschland damit um?

Schlenker: „Fahrer- und Verbraucherschutz regelt in Deutschland das Personenbeförderungsgesetz. Auto und Fahrer müssen sicher sein sowie mit einer Versicherung geschützt. Dieses Gesetz ist eindeutig und gilt auch für Uber. Wir haben einen langen Atem und machen auf jeden Fall weiter.“

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