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Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen Uberpop nicht

17.09.201412:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen Uberpop nicht

(openPR) Das Landgericht Frankfurt hat heute die einstweilige Verfügung gegen das Geschäftsmodell von Uberpop aufgehoben. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab:



„Das Gericht war der Auffassung, dass keine Eilbedürftigkeit gegeben sei. Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

Für uns lief alles klar innerhalb der zulässigen Frist für Eilverfahren ab: Erstens mussten wir die Rechtsverletzungen von Uberpop durch Testfahrten belegen. Diese waren für uns ab Juli möglich. Zweitens hat sich Uber Germany für nicht zuständig erklärt, daher mussten wir erst aufwendig den richtigen Adressaten für unsere einstweilige Verfügung ermitteln – das ist Uber in Amsterdam. Es ist schade, dass das Landgericht der Auffassung ist, solche Verfahren ließen sich noch schneller einleiten.

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass die Vermittlung von taxiähnlichen Fahrten an Privatfahrer ohne Genehmigungen rechtmäßig ist. Im Gegenteil, das Landgericht hat in seiner ersten Entscheidung klar gesagt, dass diese Vermittlung rechtswidrig ist. Diese rechtliche Einschätzung hat das Landgericht mit seinem heutigen Urteil nicht widerrufen. Es bleibt also dabei: Uber handelt rechtswidrig!

Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. Uber tut das nicht. Darum kündigen wir heute an, dass wir unverzüglich in Berufung gehen werden.

Wir hoffen, dass auch die Politik das Taxi eindeutig in die Zukunft steuert und sich aus den USA keinen Floh ins Ohr setzen lässt – denn: Uber steht für eine besonders krasse Form des Lohndumpings, bei dem sich kein Mindestlohn erwirtschaften lässt; hier sollen rechtlose Autofahrer als Billigheimer Taxifahrer spielen. Die Sicherheitsstandards für Fahrgäste werden dabei einfach ignoriert.

Uberpop-Fahrer aus den USA berichten, dass sie rund drei Dollar pro Stunde verdienen, vor der Uber-Konzernzentrale haben vor einer Woche 1000 Uber-Fahrer gegen dieses Lohndumping demonstriert; es werden inzwischen Rufe nach Gewerkschaften laut. Uber kassiert 20 Prozent vom Umsatz ohne in den Fahrdienst selbst zu investieren; Fahrer sind einem „Friss-oder-stirb“-Kapitalismus ausgeliefert.

Wir leben in Deutschland in einer sozialen Marktwirtschaft, und ein Geschäftsmodell wie das von Uber ist kapitalistische Marktwirtschaft in Reinkultur: ohne „sozial“. Die Politik muss sich gut überlegen, wohin sie unsere Gesellschaft steuern möchte. Die Politik muss Weitblick beweisen. Und sie muss solche Auswüchse klar vor Augen haben, wenn sie Lockerungen von Standards prüft.

Eine Sache, die in der Diskussion bisher etwas zu kurz kam, ist mir noch wichtig:
Wir sind eindeutig für Smartphone-Apps, Internet-Vermittlung und Innovation. All das setzt das Taxi-Gewerbe seit Jahren selbst ein. Wir fordern lediglich, dass das gleiche Recht für alle gilt.“

Alle Schriftstücke zum Urteil sowie weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.taxi-deutschland.net/index.php/presse/pressemitteilung

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