openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Keine Anrechnung von Steuervorteilen auf Schadensersatzanspruch

Bild: Keine Anrechnung von Steuervorteilen auf Schadensersatzanspruch

(openPR) Erneut musste sich der BGH unlängst wieder mit der Frage der Anrechnung von Steuervorteilen bei geschlossenen Fondsanlagen im Zuge der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen befassen. Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2014 – III ZR 218/13 setzt er seine Rechtsprechung fort.



Machen geschädigte Kapitalanleger Schadensersatzansprüche v.a. gegen Anlageberater oder beratende Banken geltend, welche ihnen die mittlerweile in wirtschaftlicher Schieflage befindlichen geschlossenen Fondsanlagen, seien es Schifffonds, Immobilienfonds, Medien- oder Filmfonds oder andere Fondsanlagen, wärmstens als ideale Form der Geldanlage empfohlen haben, so wird häufig eingewandt, dass die Geschädigten sich Steuervorteile, welche sie im Zuge der Beteiligung an einer solchen Fondsanlage erzielt haben, auf ihre Schadensersatzansprüche anrechnen lassen müssen.

Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass gerade bei gewerblichen Beteiligungen eine solche Anrechnung von Steuervorteilen in der Regel nicht zu erfolgen hat. Dies kann nur in Ausnahmefällen geschehen. Hintergrund dessen ist, dass häufig die Schadensersatzzahlung selbst einer Besteuerung unterliegt und daher dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann, sich seine Schadensersatzforderung um steuerliche Vorteile kürzen zu lassen. Dies gilt umso mehr als den Gerichten erspart bleiben soll, tief in die komplexe steuerrechtliche Materie einzutauchen, so dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass die erzielten steuerlichen Vorteile durch steuerliche Nachteile im Zuge der Leistung des Schadensersatzes aufgewogen werden.

Mit seiner aktuellen Entscheidung hat der BGH nun klargestellt, dass eine Anrechnung von Steuervorteilen ausnahmsweise nicht erfolgen darf, wenn der Anleger im Zeitpunkt der Geltendmachung seines Schadensersatzanspruchs, ggf. Jahre nach der fehlerhaften Beratung und des Erwerbs der Fondsanlage, die Schadensersatzleistung zu einem niedrigeren Steuersatz zu versteuern hat, als zu dem Steuersatz, welchem er bei Eingehung der Beteiligung unterlegen war, obgleich ihm hierdurch per Saldo Vorteile verblieben.

Der BGH begründet dies u.a. damit, dass sowohl eine allgemeine Absenkung des Steuersatzes, der allen Steuerpflichtigen zugutekommt, als auch im Falle einer geringeren steuerlichen Belastung infolge geringerer Einkünfte des geschädigten Anlegers im Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadensersatzes im Vergleich zum Erwerb der Beteiligung, keinen inneren Bezug zur Schädigungshandlung, also zur fehlerhaften Beratung, aufweist und daher nicht zu außergewöhnlichen steuerlichen Vorteilen führt, die eine Anrechnung auf den Schadensersatzanspruch des Anlegers rechtfertigen würde.

Für geschädigte Anleger bedeutet dies, dass dies die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen einer Verletzung von Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag sowie deren erfolgreiche Durchsetzung erleichtert. Daher ist diese Entscheidung zu begrüßen, so Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, seit mittlerweile über 10 Jahren schwerpunktmäßig mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger, insbesondere auch bei geschlossenen Fondsanlagen jeder Art, befasst.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 812998
 91

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Keine Anrechnung von Steuervorteilen auf Schadensersatzanspruch“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von KSR Kanzlei Siegfried Reulein

Bild: OLG Nürnberg: Musterwiderrufsbelehrung fehlerhaft – Sparda Bank unterliegtBild: OLG Nürnberg: Musterwiderrufsbelehrung fehlerhaft – Sparda Bank unterliegt
OLG Nürnberg: Musterwiderrufsbelehrung fehlerhaft – Sparda Bank unterliegt
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, erstrittene Entscheidung vom 01.08.2016 – 14 U 1780/15 – die Sparda Bank Nürnberg verurteilt und einem Darlehensnehmer Recht gegeben, der die Fehlerhaftigkeit der ihm vorgelegten Widerrufsbelehrung behauptet hatte. Der Gesetzgeber hatte zum 11.06.2010 die Vorschriften für das gesetzliche Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen neu geregelt. Er hat in der Folge ein gesetzliches Muster zur Verfügung gestellt. Dieses Muster hat die Sparda Bank inha…
Bild: BGH: Notar haftet bei fehlender Information nach Erlöschen des KaufangebotsBild: BGH: Notar haftet bei fehlender Information nach Erlöschen des Kaufangebots
BGH: Notar haftet bei fehlender Information nach Erlöschen des Kaufangebots
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21.01.2016 – III ZR 159/15 – eine Haftung eines beurkundenden Notars bejaht, der seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nicht nachgekommen ist. Diese Entscheidung ist insbesondere für Opfer sog. Schrottimmobilien von nicht unerheblicher Bedeutung. Schrottimmobilienopfer sind regelmäßig über die Immobilie und ihren Wert getäuscht worden. Daher können sie Ansprüche gegen Verkäufer und / oder Vermittler verfolgen. Nicht selten befinden sich Verkäufer und / oder Vermittler aber in Insolvenz, so da…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BGH verurteilt Initiator von Schrottimmobilien-Anlage zu SchadensersatzBild: BGH verurteilt Initiator von Schrottimmobilien-Anlage zu Schadensersatz
BGH verurteilt Initiator von Schrottimmobilien-Anlage zu Schadensersatz
… geschäftsführender Kommanditist Prospektverantwortlicher ist, ist er dem Kläger dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet. Das Gericht entschied darüberhinaus, dass eine Anrechnung von Steuervorteilen ausscheide, da dem Kläger der Nachweis gelungen sei, dass er in Kenntnis der Prospektfehler eine andere Beteiligung mit denselben Steuervorteilen …
Bild: Commerzbank hinsichtlich VIP 2 zu Schadensersatz verurteiltBild: Commerzbank hinsichtlich VIP 2 zu Schadensersatz verurteilt
Commerzbank hinsichtlich VIP 2 zu Schadensersatz verurteilt
Bisherige Steuervorteile mindern Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung nicht Bremen, Juni 2011. Das Landgericht Frankfurt erteilt der Rechtsauffassung der Commerzbank zur angeblichen Anrechnung bisheriger Steuervorteile eine klare Absage. Das Urteil gegen die Commerzbank vom 16.06.2011 ist unter Az.: 10 O 568/10 einzusehen. Ein Hinweisbeschluss …
BGH: Köllner haftet auf Schadenersatz
BGH: Köllner haftet auf Schadenersatz
… dass nicht schon jeder Leerstand oder sonstiger Mietausfall dazu führe, dass die vorgerechnete Rendite nicht mehr erzielbar sei. Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung hat der Bundesgerichtshof ferner festgestellt, dass eine solche im Wege der Vorteilsausgleichung aufgrund der nachträglichen Besteuerung der Schadensersatzleistung …
Bild: Bank verurteilt Bank wg. Falschberatung in Zshg. Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4Bild: Bank verurteilt Bank wg. Falschberatung in Zshg. Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4
Bank verurteilt Bank wg. Falschberatung in Zshg. Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4
… mitzuteilen gewesen. In dieser unzureichenden Information hat das Gericht eine Aufklärungspflichtverletzung erkannt. Nach der Ansicht des Gerichts ergibt sich daraus eine Pflichtverletzung des zwischen dem Bankkunden und der Bank begründeten Anlageberatungsvertrags, weswegen dem Bankkunden ein Schadensersatzanspruch zusteht. s. http://www.kanzlei-renner.de
Bild: BGH zur Hinzurechnung von Steuervorteilen bei Widerruf und Rückabwicklung eines DarlehensBild: BGH zur Hinzurechnung von Steuervorteilen bei Widerruf und Rückabwicklung eines Darlehens
BGH zur Hinzurechnung von Steuervorteilen bei Widerruf und Rückabwicklung eines Darlehens
Mit Urteil vom 24. April 2007, Az. XI ZR 17/06 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Frage der Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung eines Fondserwerbs durch Widerruf des Darlehensvertrages nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes geändert. Bisher war es so, dass Steuervorteile bei einer solchen Rückabwicklung eines …
Bild: Arbeitsrecht: Ersatzurlaubsanspruch / Schadensersatz für nicht gewährten UrlaubBild: Arbeitsrecht: Ersatzurlaubsanspruch / Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub
Arbeitsrecht: Ersatzurlaubsanspruch / Schadensersatz für nicht gewährten Urlaub
… unzulässig wie eine Anrechnung zuviel gewährter Freizeit des Vorjahres auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres. Dem Arbeitnehmer wurde im Ergebnis ein Schadensersatzanspruch zuerkannt. (BAG, Urteil vom 11.07.2006, 9 AZR 535/05). Die Entscheidung wurde auf der Website des BAG unter http://www.bundesarbeitsgericht.de veröffentlicht. Mitgeteilt von: …
Anrechnung von Steuervorteilen bei Immobilienfonds
Anrechnung von Steuervorteilen bei Immobilienfonds
Anrechnung von Steuervorteilen bei Immobilienfonds Steuervorteile müssen bei der Rückabwicklung eines Fondsfinanzierungsdarlehens aufgrund neuer BGH-Entscheidung angerechnet werden Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 24.04.2007 (AZ: XI ZR 17 / 06) entschieden, dass bei der umfassenden Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrages, …
Bild: Falk Fonds nicht zur Altersvorsorge geeignet – Steuervorteile sind nicht anzurechnenBild: Falk Fonds nicht zur Altersvorsorge geeignet – Steuervorteile sind nicht anzurechnen
Falk Fonds nicht zur Altersvorsorge geeignet – Steuervorteile sind nicht anzurechnen
… zugesprochen zu bekommen, wenn die Anlagerisiken verharmlost werden.“ „Von besonderem Interesse“, so Rechtsanwalt Hitzler weiter „dürften auch die Feststellungen des Landgerichts zu den Steuervorteilen sein. Nach Ansicht des LG Darmstatt ist nämlich eine Anrechnung der von den Klägern erzielten Steuervorteile auf den Schadensersatz nicht vorzunehmen, da …
Montranus Medienfonds: weiterer Prozesserfolg der Kanzlei Nittel
Montranus Medienfonds: weiterer Prozesserfolg der Kanzlei Nittel
… Widerrufsbelehrung bekannt waren, nicht davon ausgehen konnte, dass auch die Anleger hiervon Kenntnis hatten. Eine weitere Abfuhr erhielt die Helaba Dublin beim Thema "Anrechnung von Steuervorteilen". Dazu Fachanwalt Mathias Nittel: "Das OLG Koblenz folgte in dieser Frage dem BGH, der im Januar 2014 entschieden hatte, dass bei der Geltendmachung von …
Landgericht Hamburg stärkt mit Urteil zum Az. 316 O 25/19 Rechte der Leasingnehmer im Abgasskandal!
Landgericht Hamburg stärkt mit Urteil zum Az. 316 O 25/19 Rechte der Leasingnehmer im Abgasskandal!
… geleast. Der Vertrag endete 2017. Während der Vertragsdauer wurden rund EUR 17.000,- Leasingraten an die VW Leasing gezahlt. Unter Anrechnung von Nutzungsersatz wurde nun ein Schadensersatzanspruch gegen die VW AG in Höhe von rund EUR 9.000,- zugesprochen. Die Leasingraten wurden somit mehr als halbiert! Bei nur wenig gefahrenen Kilometern kann sich …
Sie lesen gerade: Keine Anrechnung von Steuervorteilen auf Schadensersatzanspruch