(openPR) Wenn ein Unternehmen das Patent eines anderen Unternehmens verletzt, dann stellt sich die Frage, wie das verletzte Unternehmen hiergegen am effektivsten vorgeht. Neben dem eigentlichen Patentverletzungsverfahren, das in Deutschland in erster Instanz vor ausgewählten Landgerichten stattfindet, stehen außer- und vorprozessuale Verteidigungsmöglichkeiten wie die so genannte „Berechtigungsanfrage“ und Abmahnungen zur Verfügung.
Patentverletzungsstreitigkeiten sind ein sehr komplexes Thema, weil zu den rechtlichen Rahmenbedingungen immer auch technische Fragestellungen im Hinblick auf das verletzte Patent eine wichtige Rolle spielen. Ist das Patent, das von anderen Unternehmen scheinbar verletzt wird, tatsächlich rechtsbeständig? Deckt es die Verletzungshandlung ab, mit der der Verletzer das Patent angeblich verletzt hat? Je nach betroffenem Rechtsgebiet kann hier der Schwerpunkt eines Patentverletzungsprozesses liegen, und dann sind oft Experten mit naturwissenschaftlichem Hintergrund gefordert, die diese Fragen im Detail kompetent beantworten können. Dieser Umstand ist ein Grund dafür, warum in Patentverletzungsstreitigkeiten auf Kläger- und Beklagtenseite oftmals Teams aus Rechts- und Patentanwälten auftreten, weil die technischen Problemstellungen oftmals so komplex sind, dass nur ein Patentanwalt mit dem entsprechenden technischen Hintergrund sie im Prozess effektiv vertreten kann, während der Rechtsanwalt für die Rechtsfragen zuständig ist.
Der Lehrgang „Patentverletzungsstreit in der Praxis“ am 20. und 21. November 2014 in München bietet eine intensive und praxisnahe Einführung in die Rechts- und Verfahrensfragen bei Patentverletzungsstreitigkeiten. Besonderheit dieses Lehrgangs ist die Zusammensetzung des Referententeams, das nicht nur aus einem Rechtsanwalt und einem Patentanwalt besteht, sondern darüber hinaus aus einem Richter, der für das Patentrecht im X. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe tätig ist.
Der Lehrgang vermittelt damit nicht nur die Sicht der Parteien und Anwälte auf das Thema, sondern in gleicher Weise die Sicht eines Verletzungs- und Revisionsrichters. Erst aus dem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Sichtweisen erschließt sich das Thema vollständig. Selbstverständlich geben die Referenten des Lehrgangs auch einen Ausblick auf das künftige System einer „Europäischen Patentgerichtsbarkeit“, dass nach Ratifizierung des entsprechenden Übereinkommens durch mindestens 13 EU-Mitgliedsstaaten ab 2015 in Kraft treten könnte.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.akademie-heidelberg.de/seminar/14-11-gp114/patentverletzungsstreit-der-praxis













