(openPR) Vortrag beim Unternehmerinnen-Netzwerk Wetterau e. V. zum
„Tag der Patientenverfügung“
Beim Thema Patientenverfügung hat sich seit Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 01. September 2009 schon einiges bewegt. Es schützt und stärkt das Selbstbestimmungsrecht in einer entscheidenden Lebensphase. Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument zur Verdeutlichung des eigenen Willens für Situationen, in denen sich ein Mensch nicht selbst äußern kann. Sachliche Aufklärung ist gefragt, denn vieles ist oft noch ein Buch mit sieben Siegeln: Wie kann ich meinen Willen wirksam äußern, welche konkreten Inhalte sind festzuhalten, wie kann die Umsetzung in der klinischen Praxis bzw. bei behandelnden Ärzten gewährleistet werden? Durch die Patientenverfügung erhalten Ärzte Klarheit und Angehörige und/oder Bevollmächtigte rechtliche und moralische Rückendeckung. „Patientenverfügungen sollten detailliert und schriftlich formuliert werden, persönliche Angaben enthalten und möglichst konkrete Beispiele darstellen, ethische oder religiöse Überzeugungen thematisieren“, betont die Friedberger Rechtsanwältin Christa Benedik-Eßlinger, die seit über 20 Jahren im Familien- und Erbrecht tätig ist. Dem Aufruf des Verbandes VorsorgeAnwalt e. V./Berlin, aus Anlass des fünfjährigen Bestehens des Patientenverfügungsgesetzes einen Beitrag zum ersten bundesweiten „Tag der Patientenverfügung“ zu leisten, kommt Benedik-Eßlinger in ihrem Vortrag am 01. September 2014 nach. Im Rahmen des Treffens des Unternehmerinnen Netzwerkes Wetterau e.V. informiert sie über dieses brisante Thema.
Der Vortrag findet am Montag, 01.09.2014, um 9:30 Uhr in der Wasserburg, Haingraben 17 in Rosbach, statt.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit für den persönlichen Austausch. Gäste sind herzlich willkommen. Interessierte können sich anmelden bei: Christa Benedik-Eßlinger, .
Weitere Informationen unter www.netzwerk-wetterau.de
Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten.