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Starkregenschäden müssen separat versichert werden

(openPR) 22.07.2014. „Paula“ hieß dieses Mal das Sturmtief, das von den Benelux-Länder kommend am Wochenende Nordrhein-Westfalen unter Wasser setzte. Starkregen verursachte vollgelaufene Keller und überschwemmte Straßen. Auch umgekippte Bäume und leider auch Schwerverletze und Tote waren das Resultat des Sturmes, bedauert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Da vermehrt Schäden durch Starkregen auftreten, stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes.

Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Starkregen besteht, darauf weist Jürgen Buck aus Erfahrung hin.

Finanzieller Schutz besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Jürgen Buck.

Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. „Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden gibt es nicht“, klärt Jürgen Buck weiter auf.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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