openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Starkregenschäden – Versicherung zahlt nicht immer

(openPR) 14.07.2014. In den vergangenen Tagen traten in vielen Teilen Deutschlands auf Grund von heftigen Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen z. B. von Kellerräumen besteht, darauf weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus Erfahrung hin.

Finanzieller Schutz besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Siegfried Karle.

Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden gibt es nicht, klärt Siegfried Karle weiter auf.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 805776
 126

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Starkregenschäden – Versicherung zahlt nicht immer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GVI_2025

Bild: Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für AnlegerBild: Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für Anleger
Mehr Deutsche investieren in Aktien: GVI gibt wichtige Grundregeln für Anleger
24.02.2026. In Deutschland zeigt sich seit einiger Zeit ein klarer Trend: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger investieren an der Börse. Auch Bundeskanzler Merz betont öffentlich die Bedeutung der privaten Vorsorge und wirbt für Aktien als langfristige Anlageform. Damit Privatanleger erfolgreich und verantwortungsbewusst investieren, sollten nach Ansicht der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI) einige grundlegende Prinzipien unbedingt beachtet werden. „Bevor man eine Aktie kauft, sollte man sich gründlich mit dem Unternehmen…
Bild: Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.Bild: Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.
Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für E-Scooter, Roller, Mopeds und Co.
16.02.2026. Wer ab dem 1. März 2026 noch mit einem grünen Kennzeichen mit seinem Mofa oder Roller unterwegs ist, hat keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2026 gültigen Kennzeichen sind schwarz und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Das Kennzeichen verfällt immer nach einem Jahr, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Das schwarze Kennzeichen ist nicht nur für Roller, Mopeds und Mofas vorgeschrieben, sondern auch fü…

Das könnte Sie auch interessieren:

Klima-Bilanz 2010: Allein in Deutschland 1,3 Millionen Schäden durch Naturereignisse. Kosten steigen auf 1,5 Milliarden Euro
Klima-Bilanz 2010: Allein in Deutschland 1,3 Millionen Schäden durch Naturereignisse. Kosten steigen auf 1,5 Milliarden Euro
… ebenfalls nach oben. Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten im vergangenen Jahr insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Sturm-, Hochwasser- und Starkregenschäden. Höhere Ausgaben hatten die Sachversicherer zuletzt im Kyrill-Jahr 2007 und beim Elbe-Hochwasser 2002, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Für …
Starkregenschäden als Naturgefahr nicht immer versichert
Starkregenschäden als Naturgefahr nicht immer versichert
… besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Jürgen Buck. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen …
Bild: Samsung Galaxy S3 Bundle mit Handy Versicherung ohne SelbstbehaltBild: Samsung Galaxy S3 Bundle mit Handy Versicherung ohne Selbstbehalt
Samsung Galaxy S3 Bundle mit Handy Versicherung ohne Selbstbehalt
… eines der neuen Top-Modelle ist das Samsung Galaxy S3. Beim Go Schutzpaket gibt es nun als limitierte Weihnachtsaktion das Samsung Galaxy S3 Bundle komplett mit Handy Versicherung solange der Vorrat reicht. Das preisgünstige Samsung Galaxy S3 Bundle mit Handy Versicherung ohne Selbstbehalt gibt es nur im Internet beim Go Schutzpaket für richtig günstige …
Die Elementarschadenversicherung reicht bei Starkregen nicht aus - Versicherte müssen Pflichten beachten
Die Elementarschadenversicherung reicht bei Starkregen nicht aus - Versicherte müssen Pflichten beachten
16.07.2020. Auf Grund der teils heftigen Starkregenschäden im Juni wurde in der letzten Zeit der notwendige Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder häufig diskutiert. Doch der Einschluss allein ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss. Darauf weist die Verbraucherorganisation …
Starkregenschäden – Naturgefahr ist nicht immer versichert
Starkregenschäden – Naturgefahr ist nicht immer versichert
… besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelliger Höhen alleine da“, warnt Jürgen Buck. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. …
Starkregenschäden – Naturgefahren sind nicht immer versichert
Starkregenschäden – Naturgefahren sind nicht immer versichert
… besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen mit großen Summen alleine da“, warnt Jürgen Buck. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. …
Starkregenschäden – Versicherungen haben Lücken
Starkregenschäden – Versicherungen haben Lücken
… besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Jürgen Buck. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen …
Starkregenschäden müssen separat versichert werden
Starkregenschäden müssen separat versichert werden
… besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Jürgen Buck. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen …
Vermehrte Starkregenschäden – Versicherungsschutz überprüfen
Vermehrte Starkregenschäden – Versicherungsschutz überprüfen
… besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen in mehrstelligen Höhen alleine da“, warnt Siegfried Karle. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen …
Starkregenschäden zur Sommerzeit – Versicherungsschutz unbedingt prüfen
Starkregenschäden zur Sommerzeit – Versicherungsschutz unbedingt prüfen
… besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen von tausenden von Euro allein da“, warnt Siegfried Karle. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen …
Sie lesen gerade: Starkregenschäden – Versicherung zahlt nicht immer