(openPR) 14.07.2014. In den vergangenen Tagen traten in vielen Teilen Deutschlands auf Grund von heftigen Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen z. B. von Kellerräumen besteht, darauf weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus Erfahrung hin.
Finanzieller Schutz besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Siegfried Karle.
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden gibt es nicht, klärt Siegfried Karle weiter auf.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



