(openPR) 08.08.2013. In den vergangenen Wochen und Monaten traten in ganz Deutschland auf Grund von Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen z. B. von Kellerräumen besteht, darauf weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus den Erfahrungen der letzten Zeit hin.
Finanzieller Schutz besteht nur beim Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Geschädigten unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da, warnt Siegfried Karle.
Der Experte rät generell dazu, diese Naturgefahren abzusichern. Dabei sind neben Überschwem-mung/Starkregen folgende Elementarereignisse versichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherungen“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



