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Letzte Verlängerung des Gründercoaching Deutschland (GCD)

21.07.201418:09 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Bild: Letzte Verlängerung des Gründercoaching Deutschland (GCD)
Gründungsberatung ist vielfältig und bietet viele Möglichkeiten.
Gründungsberatung ist vielfältig und bietet viele Möglichkeiten.

(openPR) Das Bundesministerium für Wirtschaft & Energie verkündete eine Laufzeitverlängerung des Förderprogramms „Gründercoaching Deutschland“. Dieses läuft nun bis zum 31.12.2014. Motivation ist eine entstehende Förderlücke zu schließen, bis am 01.01.2015 das neue ESF-Förderpaket beginnt.

Das Programm „Gründercoaching Deutschland“ bietet Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds für Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Ihnen soll dadurch ermöglicht werden, eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen zu können.

"Die Möglichkeiten dabei sind vielfältig. Sie reichen von der Unterstützung beim Aufbau des eigenen Vertriebs, über Hilfestellungen bei der Akquise von Finanzmitteln bis hin zum persönlichen Coaching in der neuen Rolle als Unternehmer und Chef", so Stefan Erberich, Unternehmensberater und Gründercoach.

Zu diesem Zweck gewährt die KfW bis zu 50 % Zuschuss zu den Beraterhonoraren. Gedeckelt bleibt der Förderbetrag bei max. 4.500,00 € für neue bzw. bei 3.000,00 € für alte Bundesländer.

Um das Förderprogramm dieses Jahr noch in Anspruch nehmen zu können müssen folgende Termine beachtet werden:

• Deadline Antrag (Antragsplattform): 15. Dez. 2014
• Deadline Regionalpartnerempfehlung (Regionalpartnerplattform): 19. Dez. 2014
• Letztmögliche Zusage: 30. Dez. 2014

Darüber hinaus gilt für Zusagen aus dem Jahr 2014 die Frist von 6 Monaten für das Einreichen der Abrechnungsunterlagen der Beratungsleistung (Schlussverwendungsnachweis, Beraterrechnung, Kontoauszug bzw. Zahlnachweis).

Ein Vorteil des GCD, das andere Programme, die sich ebenfalls an junge Unternehmer und Gründer richten, nicht bieten, ist die Möglichkeit den Zuschuss an den Berater am Ende abzutreten und damit nur den Eigenanteil direkt an den Berater leisten zu müssen.

Aufgrund der noch nicht im Detail spezifizierten Ausgestaltung des Folgeprogramms „ESF-Förderpaket“, ist fraglich, ob eine Unterstützung vom Umfang des Gründercoachings weiterhin gegeben sein wird.

Mit der Einreichungsfrist von 6 Monaten ab Zusage-Datum ist die Zeit knapp um die geförderte, qualifizierte Beratungsleistung in vollem Unfang zu nutzen.

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