(openPR) Neuestes Negativbeispiel zeigt: Datenschutz und sichere Aktenvernichtung nicht selbstverständlich
Bremen, 9. Juli 2014 Wie der Berliner Flughafen BER und die aktuelle Berichterstattung um die nicht erfolgte Vernichtung sicherheitsrelevanter Akten zeigen, ist es offensichtlich nicht selbstverständlich, sensible Daten sicher zu entsorgen. In Berlin-Lichtenberg waren technische Pläne des Fluggast-Terminals über Tage hinweg in Containern am Straßenrand frei zugänglich, bis besorgte Passanten dies meldeten. Nicht nur für Flughäfen ein heikles Thema. Sicherheitsrelevante Informationen sollten in keinem Fall in falsche Hände gelangen – egal von welchem Unternehmen.
Es ist heute essenziell notwendig, Akten und Datenträger vor fremden Zugriff zu sichern und nicht mehr benötigte sensible Informationen vollständig zu vernichten. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gewährleisten dies vollumfänglich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – insbesondere wenn sie darüber hinausgehend „Anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)“ sind. Alte Akten werden in nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Anlagen vernichtet und hohe Wiederverwertungsquoten schonen die Umwelt.
Als traditionsreicher Bremer Entsorger ist die P.J. Schmidt GmbH in dieser Hinsicht seit über 30 Jahren für ihre Kunden verlässlicher Partner. Deutschland- und europaweit sorgen wir als zertifizierter Entsorger und anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung für die sichere Abholung, den geschützten Transport und die abgeschirmte, vollständige Vernichtung gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Wir nutzen abschließbare Datensicherheitsbehälter (DSB) und arbeiten mit sicherheitsüberprüften, auf Datenschutz (§5 BDSG) verpflichteten Mitarbeitern. Eine eigene betriebliche Fachkraft für Datenschutz mit DEKRA-Zertifizierung gewährleistet neben Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen zusätzlich Datensicherheit. Lückenlos dokumentiert, mit behördlichem Übernahmeschein, Abholbeleg und kostenfreiem Vernichtungszertifikat haben Sie transparent die volle Kontrolle. Und ganz nebenbei verwerten wir annähernd hundert Prozent aller enthaltenen Recyclingstoffe. Gut für die Umwelt – gut für Sie.
Informieren Sie sich zum Thema Aktenvernichtung gern auf unserer Unternehmens-Website www.schmidtentsorgung.de oder detailliert mit umfangreichen Schwerpunktthemen auf www.sichere-aktenvernichtung.de.







