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Datenschutzverstoß in München: Unseriöse Entsorger durchdringen den Markt

20.02.201518:47 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Aktuelle Berichterstattung deutet auf fehlende Standards bei der Entsorgungsfirma hin

Bremen, 20. Februar 2015 Die Ermittlungen um die am 11. Februar 2015 im Münchener Stadtteil Neuperlach am Straßenrand gefundenen Röntgenfilme des Krankenhauses Weilheim dauern weiter an. Im Fokus der polizeilichen Untersuchungen steht ein 19-Jähriger, der die Röntgenbilder am Vormittag aus dem Krankenhaus abgeholt haben soll und Teile davon nach eigenen Angaben am Marieluise-Fleißer-Bogen „zwischenlagern“ wollte. Die bisher bekannten Details zum jüngsten Datenskandal in Deutschland veranschaulichen einmal mehr, dass immer mehr zwielichtige Entsorger die Branche durchdringen. Mit ihren unlauteren Methoden sind sie für den Imageschaden und Vertrauensverlust sowohl gegenüber zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben als auch Unternehmen wie der Weilheimer Klinik verantwortlich.



Um sich vor Betrug bei der Röntgenfilm- und Patientenakten-Entsorgung zu schützen, ist es heute unumgänglich, vorgelegte Zertifikate auf ihre Echtheit und Gültigkeit zu prüfen. Dazu genügt ein kurzer Anruf bei der Organisation, die das Zertifikat ausgestellt hat. Außerdem sollten Unternehmen auf eine lückenlose Dokumentation des gesamten Entsorgungsprozesses bestehen. In der Röntgenfilmentsorgung gehören dazu der Abholbeleg, der behördliche Übernahmeschein und das kostenfreie Vernichtungszertifikat.

„Wir geben unseren Kunden ergänzend eine Checkliste an die Hand, mit der sie, zuweisende Einrichtungen und andere Partner gegen Täuschungen durch vermeintliche Entsorger gewappnet sind“, erklärt Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung aus München. Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb gemäß Kreislaufwirtschafts- und Bundesdatenschutzgesetz mit Hauptsitz in Bremen hat damit bisher gute Erfahrungen gemacht. „Bei allen Entsorgungsangeboten, die sensible Daten wie Röntgenfilme oder Akten betreffen, können sich die mit der Entsorgung betrauten Mitarbeiter an den Hinweisen orientieren und gezielt nach geltenden Standards fragen“, so Moreno weiter. Dazu gehören u.a. die bargeldlose Vergütung, der Einsatz von ausschließlich sicherheitsüberprüften und auf Datenschutz verpflichteten Mitarbeitern und der Transport in Bundesdatenschutz-konformen Spezialfahrzeugen.

Auf den Websites http://www.schmidtentsorgung.de/de/roentgenfilme-datentraeger-entsorgen-aktenvernichtung und der Themen-Seite http://www.roentgenfilmentsorgung.de finden Sie weiterführende Informationen und Hinweise zur Röntgenfilmentsorgung.

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