(openPR) Geht das?
Ja!! - weil sein Grundstück (ca. 65.000 m²) nach wie vor planungsrechtlich als Eisenbahnfläche festgesetzt und damit noch immer Staatseigentum ist.
Wie die vom Bezirksamt jetzt zur Diskussion gestellten Scheinvarianten der Architekten zeigen, sollen hier einmal mehr Renditeobjekte entstehen, die mit dem tatsächlichen Bedarf Friedenaus und seiner BewohnerInnen nichts zu tun haben. Nur wenn es gelingt, solche Absichten zu durchkreuzen, ist eine wirkliche Alternativplanung möglich.
Eine effektive, gesetzlich vorgeschriebene "Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung" im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung zur vorliegenden Planung - von ihr wurde bisher noch nicht einmal mitgeteilt, für welche “Teilfläche des Grundstücks” der Bebauungsplan aufgestellt werden soll - wurde entgegen § 3 Abs.1 S.1 Baugesetzbuch der Öffentlichkeit bisher verweigert. Auch hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg den gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellungbeschluss für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens bisher nicht gefasst.
Es wird daher auch im Interesse der Anwohner erwartet, dass die betreffenden Verfahrensfehler unverzüglich behoben werden und eine Planung eingeleitet wird, bei der auch, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, “sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung … in Betracht kommen”, in das Verfahren einbezogen werden.
V.i.s.d.P.:
Jörg Simon, Dipl.-Ing. (Architektur und Stadtbau),
Berlin-Schöneberg, 8. Juli 2014
p.s.: über die vorgenannten E-Mail-Adressen kann diese Presseerklärung auch als pdf-Datei bezogen werden, worüber dann auch Links mit den vom Bezriksamt veröffentlichten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.









